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Einspruch gegen Bundestagsergebnis

Der Bundeswahlleiter erhebt nach dem Berliner Wahlchaos Einspruch gegen das Bundestagsergebnis.

Bundeswahlleiter Georg Thiel legt nach den Pannen bei den Wahlen in Berlin Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis in der Hauptstadt ein. In bestimmten Wahlkreisen habe es Wahlfehler gegeben, die vermeidbar gewesen wären, teilte eine Sprecherin des Bundeswahlleiters am Freitag in Wiesbaden mit. Der Bundeswahlleiter sehe es deshalb als seine Aufgabe an, Einspruch zu erheben. Zuvor hatte das Portal "Business Insider" darüber berichtet.

Der Einspruch sollte im Lauf des Freitags an den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags gehen. Der Ausschuss muss dann prüfen, ob Wahlfehler vorlagen und ob diese mandatsrelavant waren, also Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Bundestag hatten.

Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September gab es in Berlin mehrere Pannen. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus. Vor manchen Wahlorten bildeten sich zudem lange Schlangen, so dass manche Wähler erst nach 18.00 Uhr ihre Stimmen abgeben konnten.

"Business Insider" zufolge gab es bei der Abgeordnetenhauswahl in 200 von 2000 Wahllokalen Probleme. Das Portal berief sich auf einen "Geheimbericht" der inzwischen zurückgetretenen Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis.

awe/cfm