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Tarifvertrag zur Entlastung der Beschäftigten

Die Charité ­– Universitätsmedizin Berlin und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben in ihren Verhandlungen über einen Tarifvertrag „Gesundheitsfachberufe Charité“ ein Ergebnis erzielt.

Ziel ist die Entlastung der Beschäftigten. Wichtiger Bestandteil ist eine fest definierte Mindestpersonalbemessung für alle bettenführenden Stationen sowie für Funktionsbereiche wie OP, Anästhesie, Radiologie, Zentrale Notaufnahmen und Entbindungsräume. Der Tarifvertrag soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten und am 31. Dezember 2024 enden. 

ver.di wird in den kommenden Wochen eine Mitgliederbefragung über das Tarifergebnis durchführen. Die ver.di-Tarifkommission hat dem Tarifergebnis einstimmig zugestimmt und empfiehlt den Mitgliedern die Annahme des Ergebnisses. Auf Basis des Mitgliedervotums wird die Tarifkommission abschließend entscheiden. Beide Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 15. Dezember 2021 vereinbart.

Dazu sagt Carla Eysel, Vorstand Personal und Pflege der Charité: „Die Verhandlungen waren von dem Geist geprägt, in dieser durch die Pandemie geprägten, schwierigen Zeit ein positives und wichtiges Signal für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsfachberufen zu setzen. Mit den zur Unternehmensstrategie der Charité passenden Schwerpunktsetzungen in der Personalbemessung und den lebensphasenorientierten Lösungen zum Einsatz möglicher Belastungspunkte gelingt der Charité der Einstieg in sehr gute Arbeitsbedingungen in der Pflege und in den weiteren Gesundheitsfachberufen.“    

Melanie Guba, ver.di-Verhandlungsführerin: „Durch das Tarifergebnis sind wir unserem Ziel der nachhaltigen Entlastung der Beschäftigten deutlich nähergekommen. Dieses Ergebnis konnten wir nur erreichen, weil die Beschäftigten entschlossen und aktionsbereit für ihre Interessen eingetreten sind; einen langen Atem haben sie auch in den zurückliegenden Wochen seit der Einigung auf die Eckpunkte bewiesen. Der Tarifvertrag wird dazu beitragen, die Gesundheitsberufe attraktiver zu machen.“

Für die Mitarbeitenden wird es einen Belastungsausgleich anhand eines Punktesystems (CHEPS) geben. Pflegekräfte erhalten beispielsweise beim Unterschreiten der Personalbemessung und Besetzungsregelungen sowie hohem Leasingeinsatz Entlastungspunkte, die sie in Erholungsbeihilfen, Kinderbetreuungszuschüsse, Altersteilzeitkonten und Sabbaticals investieren oder Freizeitausgleich zur Entlastung erhalten können. Darüber hinaus wird die psychosoziale Betreuung auf den Intensivstationen verstetigt und ein Konzept zur Gewaltprävention entwickelt.

Wichtige Verbesserungen sind auch für die praktische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen vorgesehen. Auf drei neuen Ausbildungsstationen und einer interprofessionellen Intensiv-Lernstation werden die Auszubildenden zukünftig Erfahrungen sammeln. Auf den Stationen wird die strukturierte Praxisanleitung erweitert. Nicht zuletzt ist eine Dienstplansicherheit zwei Monate im Voraus zugesagt.


©Charité