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Neues Infektionsschutzgesetz beschlossen

Der Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen, mit dem die Maßnahmen in der Corona-Pandemie auch nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite fortgelten sollen.

Für den Entwurf votierten in namentlicher Abstimmung 398 Abgeordnete, dagegen waren 254, es gab 36 Enthaltungen. Weil die Zustimmung des Bundesrats aber noch ungewiss ist, bleibt zunächst offen, ob die Regelung kommende Woche in Kraft treten kann. 

Das neue Gesetz sieht bundesweit eine 3G-Regel für Arbeitsplätze und öffentliche Verkehrsmittel vor, zudem können die Bundesländer Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen erlassen. Einige Maßnahmen, wie Ausgangssperren oder pauschale Schließungen sollen mit der Neuregelung aber nicht mehr möglich sein. 

Die Union hat das Gesetz deshalb als unzureichend kritisiert, der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst hält es daher nicht für zustimmungsfähig. Der Bundesrat stimmt am Freitag darüber ab. 

Die Ampel-Parteien verteidigte das geplante neue Infektionsschutzgesetz im Bundestag gegen die Kritik aus der Union. Die Neuregelung schaffe einen rechtssicheren Rahmen für weitere Maßnahmen, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar. Auch Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt betonte, das neue Maßnahmenpaket "ist deutlich mehr, als wir bisher hatten". 

FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann wies die Kritik der Union ebenfalls zurück. Die Behauptung, dass die Länder der Pandemie mit dem neuen Maßnahmenpaket "wehrlos" gegenüber stünden, sei "objektiv falsch".

Der Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen werde "der Dramatik der Lage nicht gerecht", sagte hingegen Unionsfraktionsvize Stephan Stracke (CSU). "Sie verkürzen den Maßnahmenkatalog der Länder." Es sei ein Fehler, die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht zu verlängern. 

jp/cha