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Blindgängerverdacht an Spichernstraße

Kampfmittelüberprüfungen an der Spichernstraße haben Hinweise auf einen möglichen Blindgänger ergeben.

Der Verdachtspunkt soll am 22. November, Montag, freigelegt werden. Ein genauer Zeitpunkt einer möglichen Entschärfungsmaßnahme kann nicht genannt werden.

Im Vorfeld sind umfangreiche Vorbereitungen nötig. Anlieger und die Erna-de-Vries-Realschule werden direkt informiert. In der Nähe des Verdachtspunktes wird bereits am Freitag (12.11.) ein Großcontainer angeliefert, der etwa eine zu rodende Hecke aufnehmen kann. Außerdem wird in diesem Zuge ein Kran aufgebaut. In der Spichernstraße 30 – 40 gilt am Tag der Freilegung (22.11.) ab 4.30 Uhr bis zum Abschluss der Maßnahme ein absolutes Halteverbot.   

Erst nach der Freilegung gibt es Klarheit darüber, ob eine Entschärfung und damit eine Evakuierung notwendig werden oder ob Entwarnung gegeben werden kann. Die Stadt Münster wird zu eventuell notwendigen Straßensperrungen und Evakuierung über die Medien, die Website muenster.de und social media entsprechend informieren. Im Fall einer notwendigen Entschärfung wird die Räumung auch der Erna-de-Vries-Realschule nötig. Für den Zeitraum der Entschärfung muss auch kurzzeitig die Umgehungsstraße (B51) gesperrt werden.

© Stadt Münster

Bild: pixabay