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3G bei der Plenarsitzung

Der Bundestag beschließt die 3G-Regelung für das Plenum gegen die Stimmen der AfD.

Gegen die Stimmen der AfD hat der Bundestag die Geltung der 3G-Regelung für die Plenarsitzungen bis Ende Januar beschlossen. Der Zutritt zum Plenarsaal solle ausschließlich Menschen vorbehalten bleiben, die vollständig geimpft, genesen oder aktuell getestet sind und dies auch nachweisen können, sagte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) zum Auftakt der Sitzung am Donnerstag. 

Abgeordnete, die keinen entsprechenden Nachweis vorlegen können, dürften nur auf den Tribünen an der Sitzung teilnehmen, sagte Bas. Dort können sie über Mikrofone das Wort ergreifen, auch an Abstimmungen dürfen sie dort teilnehmen. Verstöße gegen die 3G-Regel könnten "mit Mitteln des parlamentarischen Ordnungsrechts geahndet werden", sagte Bas.

Das Schutzkonzept sieht auch die Fortschreibung der geltenden Maskenpflicht im Parlament vor. Der Mund-Nasen-Schutz darf demnach in Plenarsitzungen nur am eigenen Platz sowie am Rednerpult abgelegt werden.

Die 3G-Regel war auch bei der konstituierenden Sitzung des Bundestags Ende Oktober angewandt worden. Grund war auch da der Schutz der Parlamentarierinnen und Parlamentarier vor der Corona-Pandemie gewesen. Bereits damals hatten mehrere AfD-Abgeordnete auf der Tribüne Platz nehmen müssen. Die betroffenen AfD-Abgeordneten hatten es abgelehnt, einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test vorzulegen.

pw/bk