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Tägliche Tests und Auskunftspflicht

Mit der 3-G-Regel sollen tägliche Tests und eine Auskunftspflicht verbunden sein.

Mit der von den Ampel-Parteien geplanten 3G-Regelung am Arbeitsplatz sollen tägliche Tests und eine Auskunftsrecht verbunden sein. Dabei soll auch geregelt werden, "dass der Arbeitgeber für eine gewisse Zeit diese Daten abspeichern kann", sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar am Dienstag in Berlin. Darüber würden noch "intensive Gespräche" mit den Gewerkschaften geführt. 

Bislang gibt es die Auskunftspflicht der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber nur in bestimmten Bereichen - etwa in Alten- und Pflegeheimen, Schulen und Kitas oder Krankenhäusern. Gegen eine generelle Auskunftspflicht hatten sich bislang die Gewerkschaften gesträubt. Der geplanten Neuregelung zufolge müssen sich Beschäftigte am Arbeitsplatz künftig täglich testen lassen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. 

Eine entsprechende Neuregelung soll noch in den Entwurf der drei Ampel-Parteien des Gesetzes für die Zeit nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingearbeitet werden. Das Gesetz, das am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden soll, sieht insbesondere das Fortbestehen der Maskenpflicht sowie Abstandsgebote - insbesondere in geschlossenen Räumen vor.

Anders als die meisten Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsgebote, die die Länder nach eigenem Ermessen anwenden können, soll die 3G-Regel am Arbeitsplatz bundesweit vorgeschrieben werden, wie Dittmar betonte. SPD, Grüne und FDP wollen im Zuge der Neuregelung auch verpflichtende Tests in Alten- und Pflegeheimen einführen sowie zu den kostenlosen Bürgertests zurückkehren. Beschlossen werden soll das neue Gesetz in der kommenden Woche.

jp/bk