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Carlos Ghosn darf nicht aus dem Libanon ausreisen

In Japan droht Ghosn ein Prozess unter anderem wegen des Vorwurfs, Firmenkapital zweckentfremdet und private Verluste auf Nissan übertragen zu haben.


Die libanesische Justiz hat gegen den ehemaligen Nissan-Chef Carlos Ghosn eine Ausreisesperre erlassen. Das entschied die Generalstaatsanwaltschaft in Beirut am Donnerstag nach einer Anhörung zu dem internationalen Haftbefehl gegen den 65-Jährigen, wie die Nachrichtenagentur AFP aus Justizkreisen erfuhr. Kurz vor Jahreswechsel hatte sich Ghosn aus Japan abgesetzt und war nach einer spektakulären Flucht in den Libanon gereist.

In Japan droht Ghosn ein Prozess unter anderem wegen des Vorwurfs, Firmenkapital zweckentfremdet und private Verluste auf Nissan übertragen zu haben.

jpf/ilo

© Agence France-Presse