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Acht neue Baugrundstücke am Nordkirchenweg

Die Vergabe erfolgt als Erbbaurecht und die Liste für Interessentinnen und Interessenten geöffnet.

Am Nordkirchenweg im Stadtteil Düesberg entsteht aktuell ein neues Wohngebiet. Auf 18 Baugrundstücken, die die Stadt Münster bereits verkauft hat, wird derzeit schon gebaut. Seit August ist auch die neue Kita in Betrieb. Im kommenden Jahr folgt der nächste Schritt: Direkt neben der Kita werden acht weitere Grundstücke für den Bau von Doppelhaushälften vermarktet.

Bereits jetzt können sich Interessentinnen und Interessenten auf der Webseite des Amtes für Immobilienmanagement vormerken lassen – und zwar unter www.stadt-muenster.de/immobilien/nordkirchenweg-erbbaurecht. Unmittelbar vor dem Start der Bewerbungsphase – voraussichtlich im ersten Quartal 2022 – werden sie per E-Mail von der Stadt Münster informiert.

Da die Grundstücke neben der Kita strategisch wichtig für die Stadt Münster sind, werden sie nicht verkauft, sondern als Erbbaurecht vergeben. Die Vergabe erfolgt für 75 Jahre, als Erbbauzins sind jährlich 2,5 Prozent des Grundstückswertes zu zahlen. Alternativ kann der Erbbauzins für die gesamte Laufzeit mit einer Einmalzahlung von 80 Prozent des Grundstückspreises gezahlt werden.

Die Baugrundstücke im Baugebiet "Südwestlich Nordkirchenweg/Westlich Kappenberger Damm/Buswende" haben eine Größe von gut 270 Quadratmetern. Vergeben werden sie nach sozialen Kriterien. Einkünfte spielen neben weiteren Förderaspekten eine Rolle.

Rechtzeitig zum Start der Vermarktung sind die detaillierten Bewerbungsunterlagen mit allen Fakten zum Baugrund wie Zuschnitte, Vergaberichtlinien oder Preise online abrufbar. Weitere Informationen zum Baugebiet sowie zum Erbbaurecht sind auf der Webseite des Amtes für Immobilienmanagement zusammengestellt. Auch ein Überblick über weitere künftige Baugebiete ist hier zu finden: www.stadt-muenster.de/immobilien/immobilienangebote

  

Foto: Bauen in direkter Nachbarschaft zur neuen Kita: Acht Grundstücke am Nordkirchenweg vergibt das Amt für Immobilienmanagement nach Erbbaurecht.

© Stadt Münster