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Vermessungs-Dienstbesprechung findet wieder statt

Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers begrüßte heute (27. Oktober) die Vertreter der Katasterbehörden, weiterer Vermessungsbehörden sowie die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) des Regierungsbezirkes Münster zur jährlichen Dienstbesprechung.

Die Veranstaltung, die letztes Jahr aufgrund der Corona-Pandemie entfallen musste, fand dieses Jahr aufgrund der immer noch geltenden Personenbegrenzung vor Ort als Hybridveranstaltung statt. Einige Teilnehmer konnten die Dienstbesprechung vor Ort, die anderen virtuell verfolgen.

 

Gesprächsthemen waren die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Liegenschaftskatasters und der Landesvermessung. Hierzu zählten insbesondere die geplanten Änderungen zur Gebäudeeinmessungspflicht, die für jede Vermessungsstelle im Regierungsbezirk Münster große Relevanz hat. Darüber hinaus wurde die Änderung des § 7 der Landesbauordnung (BauO) NRW für das Vermessungswesen vorgestellt, da die Vermessungsstellen hier unmittelbar betroffen sind. Nach Änderung des § 7 BauO NRW dürfen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) oder Katasterbehörden in rechtlich einfachen Fällen die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der beabsichtigten Grundstücksteilung genehmigen, was zuvor nur der Bauaufsichtsbehörde vorbehalten war.

Eine große Herausforderung ist weiterhin der Fachkräftemangel. Der Bedarf an Vermessungsfachpersonal in den Behörden und der freien Wirtschaft kann zum Teil nicht mehr gedeckt werden. Viele Mitarbeiter scheiden altersbedingt aus. Dem steht eine zu geringe Anzahl junger ausgebildeter Fachkräfte entgegen. In diesem Zusammenhang wurde die Nachwuchsgewinnung Geodäsie (www.geodäsie.nrw) durch das Innenministerium NRW vorgestellt, wie dem Fachkräftemangel begegnet werden könnte.

 

Die Dienstbesprechung diente dem Austausch über die Modernisierung des Liegenschaftskatasters und der Diskussion aktueller Angelegenheiten der Vermessungs- und Katasterverwaltung und der ÖbVI.


©Bezirksregierung Münster