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Fahrlässige Tötung bei Leverkusener Explosion

Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung nach Explosion in Leverkusener Chemiepark.

Fast drei Monate nach der schweren Explosion im Leverkusener Chemiepark mit sieben Toten hat die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen drei Beschuldigte aufgenommen. Ermittelt wird wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und des fahrlässigen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, wie die Staatsanwaltschaft und die Polizei am Dienstag gemeinsam mitteilten. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen bestehe der Verdacht, dass Abfall in einem Tank über der zulässigen Temperatur gelagert wurde.

Dadurch könnten sogenannte Selbsterwärmungseffekte eingetreten seien, die erst zu einem Anstieg der Temperatur und des Drucks und schließlich zur Explosion des Tanks geführt haben könnten. Es bestehe der Verdacht, dass sich restliche Abfallflüssigkeiten und Heizöl mit Luft vermischt hätten, wodurch der anschließende Brand entstanden sei.

Die drei Beschuldigten würden verdächtigt, ihre Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Auf Anordnung des Kölner Amtsgerichts seien am Dienstag Betriebsräume der betroffenen Firma sowie die Privaträume von vier Mitarbeitern durchsucht worden. Die für die Ermittlung benötigten Unterlagen seien freiwillig herausgegeben worden. Darüber hinaus wurden den Angaben zufolge Datenträger und Mobiltelefone beschlagnahmt.

Bei der schweren Explosion mit einem anschließenden Großbrand waren am 27. Juli sieben Menschen ums Leben gekommen. Zudem wurden 31 Menschen verletzt. Laut Werksleitung ereignete sich die Explosion im Tanklager der Sondermüllverbrennungsanlage des Chemieparks, in der Produktionsrückstände der dort ansässigen Firmen gesammelt und entsorgt werden.

ruh/cfm