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Familiennachzug für afghanische Flüchtlinge gefordert.

UNHCR ruft Staaten dazu auf, die Verfahren zur Familienzusammenführung für Afghaninnen und Afghanen zu erleichtern, deren Familien im Land oder der Region zurückgeblieben sind.

Die jüngsten politischen Entwicklungen in Afghanistan haben zwar nicht zu umfangreichen Fluchtbewegungen über Landesgrenzen geführt, jedoch sind viele afghanische Flüchtlinge und Asylsuchende, die sich außerhalb Afghanistans befinden, weiterhin von ihren Familien getrennt, da die Verfahren zur Familienzusammenführung für sie oftmals nicht oder nur sehr eingeschränkt zugänglich sind.

Viele wenden sich an UNHCR, weil sie verzweifelt und besorgt um die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer in Afghanistan oder den Nachbarländern verbliebenen Familienangehörigen sind.

Um die Einheit der Familie zu wahren und um angesichts der außerordentlich schwierigen Lage im Land Leben zu schützen, fordert UNHCR Staaten auf, die Verfahren für Familienzusammenführungen zu priorisieren und zu vereinfachen.

Der Grundsatz der Familieneinheit ist im internationalen Recht und durch verbindliche regionale Rechtsinstrumente geschützt. In vielen Ländern wird dieser Grundsatz auch durch innerstaatliche Gesetzgebungen umgesetzt.

Viele Länder verfügen zwar über einen spezifischen Rechtsrahmen, der die Familienzusammenführung von Flüchtlingen ermöglicht und dafür spezielle Maßnahmen vorsieht, dennoch ist UNHCR besorgt, dass viele afghanische Flüchtlinge bei der Verwirklichung dieses Rechtsanspruchs auf erhebliche administrative Hindernisse stoßen.

Zu diesen Hindernissen gehören hohe Kosten, lange Wartezeiten und unflexible Anforderungen an Nachweis von Dokumenten. „Familien, die durch Flucht getrennt sind, haben keinen größeren Wunsch, als wieder in Sicherheit zusammenleben zu können. Mehr Flexibilität bei den Anforderungen an Nachweise durch Dokumente können hier bereits große Abhilfe schaffen. Auch die Aufstockung der personellen Kapazitäten an den relevanten Auslandsvertretungen würde zu einem zügigeren Familiennachzug beitragen“, sagte UNHCR-Vertreterin in Deutschland Katharina Lumpp. Sie betonte darüber hinaus, dass auch die Digitalisierung Chancen bietet, Verfahren flexibler zu gestalten und oftmals schwer planbare und durchführbare Reisen zu Botschaften und Konsulaten erspare.

Einige Länder haben sich kürzlich zu einem beschleunigten Verfahren verpflichtet, u. a. durch die Einführung von humanitären Visaprogrammen und die vorrangige Durchführung von Verfahren zur Familienzusammenführung für afghanische Flüchtlinge. UNHCR appelliert an Staaten, diese Regelungen zu erleichtern, auszuweiten und zu beschleunigen.

UNHCR ermutigt die Länder auch, großzügige und humane Kriterien bei der Identifizierung von Familienmitgliedern im Rahmen dieser Programme anzuwenden und dabei unterschiedliche Familienstrukturen zu berücksichtigen.

Außerdem ruft UNHCR dazu auf, auch Familienangehörige außerhalb der Kernfamilie in die Verfahren zur Familienzusammenführung einzubeziehen, wenn ein familiäres Abhängigkeitsverhältnis vorliegt.

Angesichts der Tatsache, dass viele Botschaften und Konsulate in Afghanistan derzeit geschlossen sind, appelliert UNHCR, die Einschränkungen zu berücksichtigen, denen Flüchtlinge beim Versuch ausgesetzt sind, Verwaltungs- und Dokumentenanforderungen für Einreisen in einen Nachbarstaat zu erfüllen.

UNHCR schlägt daher vor, dass Staaten einen pragmatischeren und flexibleren Ansatz wählen, unter anderem durch innovative Verfahrensmodalitäten.

Auch wenn sie sich von Resettlement-Programmen unterscheiden, können Maßnahmen zur Familienzusammenführung solche humanitären Programme ergänzen, indem sie die sichere und legale Einreise von Flüchtlingen in andere Länder erleichtern und dazu beitragen, dass Flüchtlinge nicht mehr auf gefährliche, irreguläre Fluchtrouten zurückgreifen müssen. Sie helfen dabei, Flüchtlingen den Zugang zu Schutz und langfristigen Lösungen zu ermöglichen.