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Oberverwaltungsgericht verbietet Fahrraddemonstration

Das Oberverwaltungsgericht verbietet die Fahrraddemonstration auf der Autobahn 4 in Sachsen.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat eine für Sonntag geplante Fahrrad-Demonstration auf der A4 bei Dresden gegen den Ausbau der Autobahn verboten. Das Gericht begründete den am späten Freitagabend vorgelegten Beschluss mit "aktuellen Gefahreneinschätzungen": Um die Sicherheit der Demonstranten zu gewährleisten, müsste die Autobahn in einer Fahrtrichtung vollständig gesperrt werden; eine "funktionsfähige Umleitungsstrecke" für den Autoverkehr stehe aber nicht zur Verfügung. (Az. 6 B 376/21)

Das Oberverwaltungsgericht gab mit seinem Urteil einer Beschwerde der Autobahn GmbH des Bundes statt; es verwarf damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom Donnerstag, das den Fahrradkorso unter strengen Auflagen genehmigt hatte. Das Gericht hatte den Demonstranten aufgegeben, nur die äußerste rechte Spur und damit den so genannten Beschleunigungsstreifen der Autobahn zu befahren. 

Die Initiative Verkehrswende, zu der unter anderem Fridays for Future, der BUND und der Nabu gehören, wollte am Sonntag gegen den achtspurigen Ausbau der A4 bei Dresden und generell gegen den bundesweiten Aus- und Neubau von Autobahnen in Zeiten der Klimakrise demonstrieren. Der Fahrradkorso sollte von Dresden aus über ein Teilstück der Autobahn zwischen den Anschlussstellen Dresden-Flughafen und Dresden-Hellerau führen.

pw/bfi