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Fahrraddemonstration in Sachsen zugelassen

Verwaltungsgericht lässt Fahrraddemonstration auf Autobahn 4 in Sachsen zu.

Ein Umweltbündnis kann nach einer Gerichtsentscheidung am Sonntag mit einer Fahrraddemonstration auf der A4 bei Dresden gegen den Ausbau der Autobahn protestieren. Das Verwaltungsgericht Dresden bestätigte den geplanten Fahrradkorso der Initiative Verkehrswende in einem am Donnerstag verkündeten Beschluss. Den Organisatoren wurden allerdings einige Auflagen erteilt. (Az.: 6 L 755/21)

So muss die Demonstration früher als geplant beginnen, bevor stärkerer Verkehr einsetzt. Die Zwischenkundgebung wurde verlegt. Die Demonstranten dürfen auch nur die äußerste rechte Spur und damit den sogenannten Beschleunigungsstreifen befahren. Auch sollen nur Kinder über zehn Jahren an der Autobahndemo teilnehmen.

Die Initiative Verkehrswende, zu der unter anderem Fridays for Future, der BUND und der Nabu gehören, will am Sonntag gegen den achtspurigen Ausbau der A4 bei Dresden und generell gegen den bundesweiten Aus- und Neubau von Autobahnen in Zeiten der Klimakrise demonstrieren. Der Fahrradkorso soll von Dresden aus über ein Teilstück der Autobahn zwischen den Anschlussstellen Dresden-Flughafen und Dresden-Hellerau führen.

Die Stadt Dresden als Versammlungsbehörde bestätigte die Kundgebungen und den Aufzug, schrieb aber eine andere Streckenführung in der Nähe der Autobahn vor. Begründet wurde dies im Wesentlichen mit einer Gefährdung der Verkehrssicherheit.

Der Aufzug auf der stark belasteten Autobahn mache deren Sperrung nicht nur in Fahrtrichtung Chemnitz erforderlich, sondern auch zur Vermeidung von "Gafferunfällen" in der Gegenrichtung nach Berlin beziehungsweise Görlitz. Zudem drohten wegen erwartender Staus Auffahrunfälle.

Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht und erlaubte die geplante Fahrraddemonstration auf der A4 unter den genannten Voraussetzungen. Dies mache eine Vollsperrung der Autobahn entbehrlich.

Zudem sei die Belastung für die Autofahrer zu einer noch nicht besonders verkehrsintensiven Zeit vergleichbar mit jener einer Autobahnbaustelle. Dies sei in Abwägung mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit von den Autofahrern hinzunehmen.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten Beschwerde zum sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen. In ähnlichen Streitsachen waren zuletzt Fahrraddemonstrationen auf Autobahnen wie der A7 in Niedersachsen verboten worden.

hex/cfm