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Kein Geld für Ungeimpfte in Quarantäne

Ungeimpfte Beschäftigte, die in Quarantäne müssen, bekommen spätestens ab 1. November deutschlandweit keinen Ausgleich mehr für entgangenen Lohn.

Auf dieses Datum haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern verständigt, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch in Berlin sagte. Das Infektionsschutzgesetz lasse keinen Spielraum für eine andere Regelung, betonte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Klaus Holetschek.

Der Beschluss legt fest, dass Ungeimpfte, die nach Kontakt mit Corona-Infizierten oder der Rückkehr aus einem Risikogebiet in Quarantäne müssen, keine staatliche Ersatzleistung bekommen, wenn der Arbeitgeber keinen Lohn mehr bezahlt. Ausgenommen vom Wegfall des Verdienstausgleichs sind demnach Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Dies muss ärztlich attestiert werden. 

Einige Bundesländer haben bereits beschlossen, Ungeimpfte in Quarantäne nicht mehr weiter für Verdienstausfälle zu entschädigen. Mit dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) gilt dies nun spätestens ab dem 1. November in allen Bundesländern.

Das vom Bundestag beschlossene Infektionsschutzgesetz lege ausdrücklich fest, dass keine Ersatzleistung gezahlt werde, wenn eine empfohlene Schutzimpfung verfügbar sei, betonte Spahn. Dies sei eine "Frage der Fairness". Wer sich selbst schütze, könne zurecht fragen, warum er für jemanden, der nicht geimpft ist und deshalb in Quarantäne müsse, mitzahlen solle. Mit der Entscheidung gegen eine Impfung sei eben die Verantwortung verbunden, "finanzielle Folgen zu tragen". 

"Wir sind uns mit Bund und Ländern einig, dass es jetzt an der Zeit ist, klare Verhältnisse zu schaffen", erklärte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), der den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz innehat. Er verwies darauf, dass Geimpfte als Kontaktperson nicht in Quarantäne müssten – und somit auch keinen Verdienstausfall hätten. "Deswegen mein Appell: Lassen Sie sich impfen", sagte Holetschek.

Kritik an der Regelung kam erneut vom Deutschen Gewerkschaftsbund. DGB-Chef Reiner Hoffmann verwies im RBB-Inforadio darauf, dass die Arbeitgeber nunmehr den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen müssten, um die Entschädigungszahlungen beantragen zu können. 

"Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage, weil es zum Teil dann auch dazu führen kann, dass sensible Gesundheitsdaten der Beschäftigten offengelegt werden müssen", sagte Hoffmann. Dies mache das ganze kompliziert und konfliktträchtig. Die Politik müsse sich ehrlich machen und überlegen, ob sie eine allgemeine Impfpflicht wolle.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Regelung. Stiftungsvorstand Eugen Brysch sagte der Nachrichtenagentur AFP: "Wer nicht mitmacht, ist raus. Doch so funktioniert das deutsche Gesundheitssystem nicht." Weder Impfstatus, Alter, Pflegebedürftigkeit, Krankheiten, Essgewohnheiten noch Hobbies seien bisher Kriterien für Solidarleistungen. "Mit der heutigen Entscheidung haben die Gesundheitsminister diesen ethischen Konsens aufgelöst."

Eine Umfrage von YouGov im Auftrag der Jobplattform Indeed unter 2216 Erwerbstätigen ergab ein gemischtes Bild zur Frage der Lohnfortzahlung in Quarantäne. 48 Prozent sprachen sich dagegen aus, 43 Prozent dafür. Fast die Hälfte, nämlich 44 Prozent der Ungeimpften, würde ihrem Arbeitgeber demnach die Quarantäne verschweigen, wenn sie in der Zeit keinen Lohn bekämen.

Minister Spahn sprach sich zudem für eine einheitliche Corona-Regelungen für die Beschäftigten in Restaurants oder bei Veranstaltungen aus. In manchen Bundesländern gelte auch für die Mitarbeiter die drei 3G-Regel, teilweise aber auch nicht. 

"Wenn diejenigen, die ein oder zwei Stunden in einem Restaurant sitzen, geimpft, genesen oder getestet sein müssen, um Infektionsrisiken zu minimieren, dann gilt das aus meiner Sicht folgerichtig auch für diejenigen, die sie bedienen", sagte Spahn. Eine bundesweit einheitliche Regelung solle in den kommenden beiden Wochen erreicht werden.

jp/pw