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Wiederaufbauhilfe für Betriebe

IHK unterstützt Unternehmen bei der Beantragung ab Freitag

Münsterland/Emscher-Lippe-Region. – Vom Starkregen und den Überflutungen im Juli wurden auch Unternehmen in den Städten Bottrop, Münster, Recklinghausen und Steinfurt getroffen. Diese Städte gehören deshalb zum Fördergebiet der neuen Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen, die heute (13. September) in Düsseldorf vorgestellt wurde. Darauf macht die IHK Nord Westfalen aufmerksam.

Unternehmen aus den vier Städten, die Schäden durch das Starkregenereignis erlitten haben, können nun ab dem 17. September online bei der NRW.BANK finanzielle Unterstützung zur Beseitigung der Schäden beantragen.

 

„Grundsätzlich werden 80 Prozent des Zeitwerts und der Reparaturkosten ersetzt, die Kosten für die meist erforderlichen Sachverständigengutachten sogar zu 100 Prozent“, erläutert Michael Meese, Leiter des IHK-Teams Gründung und Unternehmensförderung. Grundlage für die Hilfszahlungen ist der Aufbauhilfefonds für die Opfer der Hochwasserkatastrophe, dem nach dem Bundestag am Freitag auch der Bundesrat zugestimmt hatte. Insgesamt sollen für den Wiederaufbau in den nächsten Jahren bis zu 30 Milliarden Euro ausgezahlt werden.

 

In die Antragstellung der Unternehmen über den Internetauftritt der NRW.BANK sind die betroffenen IHKs eng eingebunden. „Wir prüfen zum Beispiel die eingehenden Anträge auf Vollständigkeit und unterstützen die NRW.BANK bei der Abwicklung“, so Meese. Im Vorfeld der Antragstellung beraten Finanzierungsexperten der IHK betroffene Unternehmen am Telefon unter der Rufnummer 0251 707-111, aber auch vor Ort im Betrieb. Einen ersten Überblick über die Förderrichtlinie Wiederaufbau erhalten Unternehmen auf der IHK-Internetseite: www.ihk-nw.de/fluthilfe

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