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Impfregeln ab 1.Oktober

Koordinierende COVID-Impfeinheiten (KoCI) in den Kommunen übernehmen ab Oktober die Impfkoordination

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat gestern Abend, 9. September 2021, per Erlass die Fortführung des Impfgeschehens konkretisiert. Die Impfungen werden ab dem 1. Oktober 2021 überwiegend von der niedergelassenen Ärzteschaft sowie der Betriebsärzteschaft übernommen. Die Impfzentren werden mangels Bedarf an der Infrastruktur in der bisherigen Form planmäßig zum 30. September 2021 geschlossen. Wie bereits angekündigt, werden aber weiterhin staatliche Basisstrukturen vorgehalten, um im Bedarfsfall schnellstmöglich auf etwaige Veränderungen des Infektionsgeschehens bzw. auf die Notwendigkeit zur Durchführung erneuter Impfungen reagieren zu können. Dazu werden in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt koordinierende COVID-Impfeinheiten (KoCI) eingerichtet. Die Auffrischungsimpfungen in Pflegeeinrichtungen und die niedrigschwelligen Impfangebote für die Allgemeinbevölkerung werden fortgesetzt.  

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Ab Oktober starten wir in eine neue Phase der Impfkampagne. Mit der Einrichtung der Koordinierenden COVID-Impfeinheiten und der Schließung der Impfzentren reagieren wir auf veränderte Bedingungen. Der größere Teil der Bevölkerung ist mittlerweile geimpft, die Nachfrage in den Impfzentren hat deutlich nachgelassen. Nun beginnt eine mühsame, aber besonders wichtige Impfphase. Wir müssen all jenen ein Impfangebot machen, die bislang weder den Weg in die Arztpraxis noch ins Impfzentrum gefunden haben. Dazu sind auch weiterhin aufsuchende Impfangebote notwendig. Gleichzeitig werden die Auffrischungsimpfungen für ältere und gefährdete Menschen Fahrt aufnehmen. Das ist eine besondere Herausforderung für die neu geschaffenen KoCI. Es gibt aber mittlerweile viele etablierte Strukturen und Kontakte vor Ort, die helfen, auch diese Impfphase erfolgreich zu bewältigen.“

 

KoCI

Die Kreise und kreisfreien Städte richten ab dem 1. Oktober 2021 zunächst befristet bis zum 30. April 2022 sogenannten Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) ein. Hierzu finanziert das Land bis zu 1,5 Stellen pro 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die wesentlichen Aufgaben der KoCIs umfassen das Monitoring des lokalen Impfgeschehens, die Hinwirkung auf Impfangebote für vulnerable Personen, die Planung für flächendeckende Auffrischungsimpfungen der Allgemeinbevölkerung sowie die Organisation und Koordinierung des konkreten Impfgeschehens vor Ort (z.B. Impfstoffbestellung, Datenmeldung, Bereitstellung von unterstützendem Personal).

 

Impfangebote ab 1. Oktober

Die Auffrischungsimpfungen in Einrichtungen mit vulnerablen Personen sind in den vergangenen zwei Wochen angelaufen. Ziel ist es, die Auffrischungsimpfungen in der (teil-) stationären Pflege bis zum 31. Oktober 2021 abgeschlossen zu haben. In den übrigen Einrichtungen (z.B. Demenz-WGs oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) sollen Auffrischungsimpfungen bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein. Auffrischungsimpfungen sind dann vorgesehen, wenn die COVID-19-Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt.

 

Zudem laufen die niedrigschwelligen Impfangebote für die Allgemeinbevölkerung in den Kreisen und kreisfreien Städte wie gehabt weiter. Organisiert werden diese Angebote künftig von den KoCI. Die Angebote sollen insbesondere Personengruppen mit niedrigen Impfquoten ansprechen, die über das Regelsystem nur schwer erreichbar sind.

 

Laumann: „Wir haben in Nordrhein-Westfalen bereits sehr früh niedrigschwellige und aufsuchende Impfangebote eingerichtet. Die Kreise und kreisfreien Kreisen haben bereits viele kreative Möglichkeiten gefunden, die Menschen zu erreichen. Wir dürfen jetzt nicht nachlassen. Coronaschutzimpfungen betreffen jeden. Denn davon hängt der weitere Pandemieverlauf in der kälteren Jahreszeit ab. Wir werden weiterhin große Anstrengung unternehmen, um die Menschen zu überzeugen.“

 

Auch die Impfungen in Justizvollzugsanstalten, Krankenhäusern, Flüchtlingsunterkünften und weiteren Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung werden wie gehabt eigenständig durch die Einrichtungen fortgesetzt. Im Bedarfsfall können die KoCIs unterstützen.


Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales / Land.NRW


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