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Einigung: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Bund und Länder einigen sich auf Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler

Für Grundschulkinder wird es in Deutschland ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Im Streit um die Finanzierung des Vorhabens einigten sich Bund und Länder am Montagabend im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. "Wir haben uns auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geeinigt", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Sie sprach von einem guten Tag "für die Familien in Deutschland". 

Lambrecht bezeichnete den Ganztagsanspruch im Grundschulalter als "ganz wichtige Weichenstellung - für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf".

Der Bundesrat hatte Ende Juni den Vermittlungsausschuss angerufen, weil die Bundesländer mit der geplanten Finanzierung der Betreuungsplätze im vom Bundestag beschlossenen Gesetz nicht einverstanden waren. Der Kompromiss sieht laut Bundesrat nun unter anderem vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden. 

Außerdem beteiligt sich der Bund demnach mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur bis zu 50 Prozent. Neu vorgesehen sind außerdem Überprüfungen der Kosten in den Jahren 2027 und 2030, um die Finanzierung etwaig anzupassen.

Lambrecht kündigte an, dass der Bund die Investitionen für den Ganztagsausbau mit bis zu 3,5 Milliarden Euro unterstützen werde. Auch bei den Betriebskosten sei der Bund "weit auf die Länder zugegangen: Ab 2026 wird der Bund sich stufenweise an den Betriebskosten beteiligen – bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030".

Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf einen Betreuungsplatzes in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse besuchen. Danach wird der Anspruch jedes Jahr um eine Klassenstufe erweitert, bis im Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der Klassen eins bis vier Anspruch auf die Betreuung haben.

Bund und Länder hatten bei ihren Verhandlungen nicht mehr viel Zeit, weil das Gesetz noch vor der Bundestagswahl Ende September kommen soll. Der Bundestag soll deshalb bereits am Dienstag in der vermutlich letzten Plenarsitzung darüber entscheiden. Bestätigt er den Kompromiss, könnte der Bundesrat das geänderte Gesetz noch im September abschließend beraten.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) erklärte: "Ich bin sehr froh, dass wir das jetzt noch kurz vor der Wahl geschafft haben." Sie würdigte das grüne Licht für die Ganztagsbetreuung als "riesigen Schritt für die Eltern, um Familie und Beruf in Zukunft besser vereinbaren zu können". Auch die Bildungsgerechtigkeit würde gefördert: "Vom Ganztag profitieren ganz besonders diejenigen Kinder, denen zuhause keiner bei den Hausaufgaben hilft, die kein Instrument lernen und keinen Sportverein besuchen", erklärte sie.

Die erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Britta Haßelmann, erklärte, ihrer Partei sei es wichtig gewesen, "dass das zentrale Thema ganztägige Bildungs-und Betreuungsangebote nicht auf den letzten Metern unter den Tisch fällt".

fml