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Abfrage von Impfstatus bedingt vorstellbar

Lambrecht: Abfrage von Impfstatus in Firmen nur in Ausnahmefällen vorstellbar

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält eine Abfrage des Corona-Impfstatus am Arbeitsplatz nur in Ausnahmefällen für vertretbar. "Gesundheitsdaten von Beschäftigten sind besonders sensibel, dazu gehört auch die Frage einer Impfung gegen das Coronavirus", sagte Lambrecht den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwochsausgaben). "Ein Auskunftsrecht von Arbeitgebern ist daher für mich nur in bestimmten Fällen vorstellbar, in denen es um besondere Gefährdungssituationen geht."

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte am Montag gesagt, er könne sich grundsätzlich vorstellen, dass Arbeitgeber Mitarbeiter nach ihrem Corona-Impfstatus fragen dürfen. Er sei hin- und hergerissen, ob das Gesetz geändert werden solle, damit Arbeitgeber zumindest für die nächsten sechs Monate fragen dürften, sagte er in der ARD-Sendung "Hart aber fair". Auf die Frage, wie seine Haltung dazu sei, sagte Spahn: "Ich tendiere zunehmend zu ja."

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sprach sich für ein Auskunftsrecht der Arbeitgeber aus. "Das Wissen um den Impfstatus kann eine wichtige Information für die Arbeitgeber sein, um dem Infektionsschutz am Arbeitsplatz gezielt Rechnung tragen zu können", sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der "Rheinischen Post". 

"Der Arbeitgeber sollte wissen, ob er ein Risiko eingeht, wenn zum Beispiel in Großraumbüros gearbeitet wird oder Besprechungen auch in Präsenz stattfinden", betontet er. Im Gesundheitswesen bestehe für die Arbeitgeber bereits seit 2016 die Möglichkeit, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu erfassen.

bfi