Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Bundestagswahl 2021

Wahlrecht auch für Menschen ohne festen Wohnsitz Antrag auf Aufnahme ins Wählendenverzeichnis bis 3. September erforderlich

Münster (SMS) Auch Menschen ohne festen Wohnsitz haben bei der Bundestagswahl 2021 am 26. September das Recht zu wählen. Weil Obdach- oder Wohnungslose ohne Meldeadresse in der Regel nicht im Wählendenverzeichnis registriert sind, müssen sie eine Eintragung beantragen. Wer sich gewöhnlich in Münster aufhält, sollte den Antrag bis zum 3. September beim städtischen Wahlamt stellen.

Regulär ist die Frist spätestens 21 Tage vor der Wahl, das wäre in diesem Jahr aber ein Sonntag (5. September). Deshalb ist man mit dem Freitag davor auf der sicheren Seite.

Der Antrag kann formlos gestellt werden per Post (Stadt Münster, Wahlamt, 48127 Münster) oder E-Mail (wahlen@stadt-muenster.de). Er muss den vollen Namen, das Geburtsdatum sowie die persönliche Unterschrift der oder des Antragstellenden beinhalten. Auch das Hauptwahlbüro im Salzhof, Salzstraße 26, nimmt die Anträge entgegen. Sie müssen nicht von den Antragstellenden abgegeben werden. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe können gegebenenfalls einen Sammelantrag stellen.