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Steinkohle-Kraftwerk Datteln IV muss vom Netz

Gericht kann große politische Fehlentscheidungen korrigieren

Am Donnerstag verhandelt das Oberverwaltungsgericht Münster die Normenkontrollbeschwerde des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Bebauungsplan für das seit 15 Jahren umstrittene Steinkohlekraftwerk Datteln IV. Das Urteil wird am Ende der Sitzung erwartet. Dazu erklärt der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt:

„Wir hoffen, mit den Gerichtsverfahren große politische Fehlentscheidungen korrigieren zu können. Datteln IV ist gegen die Empfehlung der Kohle-Kommission und trotz starker öffentlicher Proteste im Sommer 2020 ans Netz gegangen. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hat sich wiederholt öffentlich für die Inbetriebnahme stark gemacht. Dabei ist der Betrieb des Kraftwerks nicht mit den neuen Zielen des verschärften Klimaschutzgesetzes vereinbar.“

Hintergrund:

Der Bebauungsplan war vom Rat der Stadt Datteln am 14. Mai 2014 beschlossen worden, nachdem ein erster Bebauungsplan bereits 2009 vom OVG für unwirksam erklärt wurde. Damit soll das Steinkohlekraftwerk Datteln IV planerisch abgesichert werden. Auf dem Bebauungsplan fußt auch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kraftwerks, gegen welche der BUND gleichfalls Klage eingereicht hat. Seit dem 30. Mai 2020 befindet sich das Kraftwerk im Regelbetrieb.

Weitere Informationen zu Datteln IV:

www.bund-nrw.de/themen/klima-energie/hintergruende-und-publikationen/steinkohlenkraftwerke/uniper-kohlekraftwerk-datteln-iv

Publikation "Datteln 4: Schmutziges Relikt des Kohlezeitalters": www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/kohle/kohle_datteln_4_relikt.pdf

 © BUND