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Bundestagswahl 2021

Landeswahlleiter Schellen zur Durchführung der Wahl in den vom Hochwasser betroffenen Regionen

„Trotz der schweren Folgen der Unwetterkatastrophe in NRW werden auch die Bürgerinnen und Bürger in den vom Hochwasser besonders betroffenen Regionen im Süden und Westen unseres Landes auf einfachem und sicherem Weg ihre Stimme für die Bundestagswahl am 26. September 2021 abgeben können“, so Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. Es handelt sich insbesondere um Städte und Gemeinden in den Wahlkreisen 88 Aachen II, 92 Euskirchen/Rhein-Erft Kreis II und 98 Rhein-Sieg Kreis II.


Für das Wahlverfahren in den besonders betroffenen Gebieten gilt:


*Wahlbenachrichtigungen*

Sofern die bis zum 5. September vorgesehene postalische Zustellung von Wahlbenachrichtigungen ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, können die notwendigen Informationen über die Wahl – wie die Adresse von Wahlräumen, Wahlzeit oder der Ablauf der Briefwahl – durch Plakate, über das Internetangebot der Kommunen, Hörfunk, Fernsehen oder Zeitungen öffentlich bekannt gemacht werden.


*Briefwahl*

Briefwahlanträge können auch ohne Wahlbenachrichtigung bei der zuständigen Heimatgemeinde gestellt werden. Selbstverständlich kann dies online geschehen. Diese Möglichkeit gilt auch für Wahlberechtigte, die sich wegen der Unbewohnbarkeit ihrer Wohnung derzeit an einem anderen Ort aufhalten.


*Wahltag*

Am Wahltag werden die üblichen Wahlräume für die Urnenwahl ganz überwiegend zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls wird die Gemeinde eine Alternative (z. B. stabiles Zelt, ortsfester Bus oder Container) anbieten.

Der Landeswahlleiter dankt bereits jetzt den betroffenen Kreiswahlleitungen, den Beschäftigten in den jeweiligen Kommunalverwaltungen und den ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern: „Das besondere Engagement vor Ort für die ordnungsmäße und rechtssichere Durchführung der Bundestagswahl 2021 auch unter erschwerten Bedingungen setzt ein wichtiges Zeichen für eine lebendige Demokratie.“


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