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Längerer Insolvenzschutz

Koalition einig über längeren Insolvenzschutz für hochwassergeschädigte Unternehmen

Für die vom Juli-Hochwasser geschädigten Betriebe wird der Insolvenzschutz bis Ende Januar 2022 verlängert. "Die schreckliche Hochwasserkatastrophe hat viele Firmen unverschuldet in Existenznöte gebracht", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem "Handelsblatt". Diesen Firmen müsse eine bessere Zukunftsperspektive geboten werden als der Gang zum Insolvenzgericht. 

"Wir haben uns in der Koalition deshalb darauf geeinigt, schon nächste Woche in der Sondersitzung des Bundestages die Insolvenzantragspflicht für hochwassergeschädigte Betriebe bis 31. Januar 2022 auszusetzen", sagte Fechner. Es gehe darum, für die Mitarbeiter dieser Firmen und ihre Familien Sicherheit zu schaffen. 

"Die Hochwasserregionen müssen schnell wieder auf die Beine kommen", forderte Fechner. "Wer sein Hab und Gut verloren hat, soll nicht auch noch Sorge um den Betrieb und den Arbeitsplatz haben." Der Bundestag muss dem Gesetz zustimmen.

Die ursprüngliche Beschlussfassung des Bundeskabinetts hatte nur eine Aussetzung bis Ende Oktober 2021 vorgesehen. Am Samstag hatte sich bereits der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) in der "Rhein-Zeitung" dafür ausgesprochen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die vom Hochwasser betroffenen Firmen zu verlängern. Die Unionsfraktion im Bundestag erklärte, sie unterstütze den Vorstoß Laschets.

Die Überschwemmungen vom Juli im Westen Deutschlands gelten als Jahrhundertflut. In Rheinland-Pfalz starben mindestens 141 Menschen, in Nordrhein-Westfalen gab es 47 Tote. Für die Bewältigung der Schäden haben sich Bund und Länder bereits auf einen Fluthilfefonds im Volumen von 30 Milliarden Euro geeinigt. 

Die Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD sieht laut "Handelsblatt" nun außerdem vor, dass das Justizministerium ermächtigt werden soll, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis höchstens 30. April 2022 zu verlängern, "wenn dies aufgrund fortbestehender Nachfrage nach verfügbaren öffentlichen Hilfen, aufgrund andauernder Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen oder aufgrund sonstiger Umstände geboten erscheint." 

jm/ilo