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Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete

Virusvariantengebiet ... kennen Sie sich aus?

Neue Hochinzidenzgebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2:

Georgien gilt nun als Hochinzidenzgebiet.

Die Niederlande (inkl. der autonomen Länder und der karibischen Teile des Königreichs der Niederlande) gelten nun als Hochinzidenzgebiet.

Spanien (inkl. der Balearen und Kanaren) gilt nun als Hochinzidenzgebiet.

Hinweis: Die Einstufung von den Niederlanden und Spanien als „Hochinzidenzgebiete“ ist wirksam ab Dienstag, 27. Juli 2021, um 0:00 Uhr.


Neue einfache Risikogebiete - Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko:

Dänemark (mit Ausnahme von Grönland) gilt nun als einfaches Risikogebiet.

Frankreich – die Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur und das Übersee-Département Martinique gelten nun als einfache Risikogebiete.

Irland gilt nun als einfaches Risikogebiet.

Malta gilt nun als einfaches Risikogebiet.

Monaco gilt nun als einfaches Risikogebiet.


Gebiete, die nicht mehr als Risikogebiete gelten:


Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Unten aufgeführte Staaten/Regionen werden aktuell als Gebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, ausgewiesen. In Klammern ist aufgeführt, seit wann das Gebiet als Risikogebiet gilt.

Personen, die mit dem Flugzeug einreisen, müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen.

Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem der unten genannten Risikogebiete aufgehalten haben, müssen bestimmte Regeln beachten:

Anmeldepflicht: Reisende nach Voraufenthalt in einem Risikogebiet sind verpflichtet die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Die Bestätigung wird durch den Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung kontrolliert.Nachweispflicht: Reisende nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen grundsätzlich bereits bei Einreise einen negativen Testnachweis mit sich führen und im Falle der Inanspruchnahme eines Beförderers diesem den Nachweis zum Zwecke der Beförderung vorlegen. Bei Voraufenthalten in einem Hochinzidenzgebiet ist auch die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises möglich. Eine Beförderung ohne Nachweis ist ausgeschlossen. Bei Einreise nach Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet müssen Reisende spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis besitzen. Die Nachweise müssen über das Einreiseportal unter https://www.einreiseanmeldung.de hochgeladen werden.Quarantänepflicht: Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.Beendigung der Quarantäne: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden bzw. muss nicht angetreten werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.

Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug aus diesen Staaten.

Besondere Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und nationalen Regierungen vor Ort nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Coronavirus-Einreiseverordnung:

Derzeit bestehen keine Vereinbarungen mit anderen Staaten im Sinne von § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Coronavirus-Einreiseverordnung.

Nähere Informationen zu den genannten Pflichten, Ausnahmen sowie Voraussetzungen zu den jeweiligen Nachweisen finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Weitere Informationen zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland finden Sie unter:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html

Bitte beachten Sie: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen.

Die bestehenden Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) sowie die Informationen der Bundesregierung für Reisende und Pendler (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regelungen-1735032) haben unverändert Gültigkeit.

Die Einstufung als einfaches Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen und weiteren Kriterien festgestellt, ob z.B. für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell über – oder unterschreiten, dennoch die Gefahr eines nicht erhöhten oder eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Für die EU-Mitgliedstaaten wird seit der 44. Kalenderwoche hier insbesondere die nach Regionen aufgeschlüsselte Karte des Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) berücksichtigt. Die Karte enthält Daten zur Rate der SARS-CoV-2-Neuinfektionen, zur Testpositivität und zur Testrate. Für Bewertungsschritt 2 liefert außerdem das Auswärtige Amt auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen.

Die Einstufung als besonderes Risikogebiet mit einem besonders hohen Infektionsrisiko erfolgt, da in diesem Risikogebiet eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 besteht (Hochinzidenzgebiet) oder weil in diesem Risikogebiet bestimmte Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet aufgetreten sind (Virusvariantengebiet).

Maßgeblich für die Einstufung eines Staates im Ausland als besonderes Risikogebiet aufgrund des Auftretens einer Virusvariante (Virusvariantengebiet) ist die Verbreitung einer Virusvariante (Mutation), welche nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt und von welcher anzunehmen ist, dass von dieser ein besonderes Risiko ausgeht (z.B. hinsichtlich einer vermuteten oder nachgewiesenen leichteren Übertragbarkeit oder anderen Eigenschaften, die die Infektionsausbreitung beschleunigen, die Krankheitsschwere verstärken, oder gegen welche die Wirkung einer durch Impfung oder durchgemachten Infektion erreichten Immunität abgeschwächt ist).

Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete mit besonders hohen Fallzahlen. Die Einstufung als Hochinzidenzgebiet basiert, wie auch bei den Risikogebieten, auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. Anhand weiterer qualitativer und quantitativer Kriterien kann im zweiten Schritt festgestellt werden, ob trotz eines Unter- oder Überschreitens der Inzidenz ein besonders erhöhtes bzw. nicht besonderes erhöhtes Infektionsrisiko begründet ist.


1. Folgende Staaten gelten aktuell als Virusvariantengebiete: Botsuana (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 22. November 2020 einfaches Risikogebiet)Brasilien (Virusvariantengebiet seit 19. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)Eswatini (Virusvariantengebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)Lesotho (Virusvariantengebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)Malawi (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)Mosambik (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)Namibia (Virusvariantengebiet seit 20. Juni 2021; Hochinzidenzgebiet seit 13. Juni 2021; bereits seit 14. Februar 2021 einfaches Risikogebiet)Sambia (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)Simbabwe (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)Südafrika (Virusvariantengebiet seit 13. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)Uruguay (Virusvariantengebiet seit 6. Juni 2021; bereit seit 21. März 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)


2. Folgende Staaten gelten aktuell als Hochinzidenzgebiete: Ägypten (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)Argentinien (Hochinzidenzgebiet seit 18. April 2021)Bolivien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)Chile (Hochinzidenzgebiet seit 3. April 2021)Costa Rica (Hochinzidenzgebiet seit 9. Mai 2021)Ecuador (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021)Fidschi (Hochinzidenzgebiet seit 11. Juli 2021)Georgien (Hochinzidenzgebiet seit 25. Juli 2021; einfaches Risikogebiet vom 13. Juni bis 24. Juli 2021)Indien (Hochinzidenzgebiet seit 7. Juli 2021)Indonesien (Hochinzidenzgebiet seit 18. Juli 2021)Iran (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)Kolumbien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)Kuba (Hochinzidenzgebiet seit 18. Juli 2021)Kuwait (Hochinzidenzgebiet seit 21. März 2021)Libyen (Hochinzidenzgebiet seit 18. Juli 2021)Malaysia (Hochinzidenzgebiet seit 13. Juni 2021)Mongolei (Hochinzidenzgebiet seit 13. Juni 2021)Nepal (Hochinzidenzgebiet seit 7. Juli 2021)Niederlande - inkl. der autonomen Länder und der karibischen Teile des Königreichs der Niederlande (Hochinzidenzgebiet seit 27. Juli 2021; gesamt Festland Niederlande (18. Juli 2021) und Sint Maarten (6. Juli 2021) gelten als einfache Risikogebiete bis 26. Juli 2021)Oman (Hochinzidenzgebiet seit 20. Juni 2021)Paraguay (Hochinzidenzgebiet seit 21. März 2021)Peru (Hochinzidenzgebiet seit 3. April 2021)Portugal inkl. der autonomen Regionen Madeira und Azoren - (Hochinzidenzgebiet seit 7. Juli 2021)Russische Föderation (Hochinzidenzgebiet seit 7. Juli 2021)Seychellen (Hochinzidenzgebiet seit 14. Februar 2021)Spanien inkl. der Balearen und Kanaren (Hochinzidenzgebiet seit 27. Juli 2021; einfaches Risikogebiet vom 11. Juli 2021 bis 26. Juli 2021)Sudan (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021)Suriname (Hochinzidenzgebiet seit 23. Mai 2021)Syrische Arabische Republik (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021)Tansania (Hochinzidenzgebiet seit 14. März 2021)Tunesien (Hochinzidenzgebiet seit 25. April 2021)Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete (Hochinzidenzgebiet seit 7. Juli 2021)Zypern (Hochinzidenzgebiet seit 11. Juli 2021)


3. Folgende Staaten/Regionen gelten aktuell als "einfache" Risikogebiete: Afghanistan (seit 21. Februar 2021)Algerien (seit 15. Juni 2020)Andorra (seit 23. Mai 2021)Angola (seit 15. Juni 2020)Äquatorialguinea (seit 15. Juni 2020)Äthiopien (seit 15. Juni 2020)Bahamas (seit 25. April 2021)Bahrain (seit 11. Juli 2021)Bangladesch (seit 15. Juni 2020)Belarus (seit 15. Juni 2020)Belize (seit 15. Juni 2020)Benin (seit 15. Juni 2020)Bhutan (seit 15. Juni 2020)Burkina Faso (seit 15. Juni 2020)Burundi (seit 15. Juni 2020)Cabo Verde (seit 20. Juni 2021)Côte d'Ivoire (seit 15. Juni 2020)Dänemark – mit Ausnahme von Grönland (seit 25. Juli 2021)Dschibuti (seit 15. Juni 2020)Dominikanische Republik (seit 30. Mai 2021)El Salvador (seit 15. Juni 2020)Eritrea (seit 15. Juni 2020)

Frankreich – die folgenden Regionen und Überseegebiete gelten derzeit als einfache Risikogebiete:

Korsika (seit 25. Juli 2021)Okzitanien (seit 25. Juli 2021)Provence-Alpes-Côte d'Azur (seit 25. Juli 2021)Réunion (seit 28. Februar 2021)Französisch-Guayana (seit 21. August 2020)St. Martin (seit 26. August 2020)Martinique (seit 25. Juli 2021) Gabun (seit 15. Juni 2020)Gambia (seit 15. Juni 2020)Ghana (seit 15. Juni 2020)Griechenland (seit 18. Juli 2021)Guatemala (seit 15. Juni 2020)Guinea (seit 15. Juni 2020)Guinea-Bissau (seit 15. Juni 2020)Guyana (seit 15. Juni 2020)Haiti (seit 15. Juni 2020)Honduras (seit 15. Juni 2020)Irak (seit 15. Juni 2020)Irland (seit 25. Juli 2021)Jemen (seit 15. Juni 2020)Kamerun (seit 15. Juni 2020)Kasachstan (seit 15. Juni 2020)Kenia (seit 15. Juni 2020)Kirgisistan (seit 15. Juni 2020)Kongo DR (seit 15. Juni 2020)Kongo Rep (seit 15. Juni 2020)Korea (Volksrepublik) (seit 15. Juni 2020)

Kroatien - die folgenden Gespanschaften gelten als einfache Risikogebiete:

Zadar (seit 27. Juni 2021) Liberia (seit 15. Juni 2020)Madagaskar (seit 15. Juni 2020)Malediven (seit 18. Juli 2021; Hochinzidenzgebiet vom 9. Mai 2021 bis 17. Juli 2021)Mali (seit 15. Juni 2020)Malta (seit 25. Juli 2021)Marokko (seit 15. Juni 2020)Mauretanien (seit 15. Juni 2020)Mexiko (seit 13. Juni 2021)Monaco (seit 25. Juli 2021)Myanmar (seit 18. Juli 2021)Nicaragua (seit 15. Juni 2020)Niger (seit 15. Juni 2020)Nigeria (seit 15. Juni 2020)Pakistan (seit 15. Juni 2020)Panama (seit 28. Februar 2021)Papua-Neuguinea (seit 17. Juni 2020)Philippinen (seit 15. Juni 2020)Ruanda (seit 27. Juni 2021)St. Kitts und Nevis (seit 20. Juni 2021)Senegal (seit 15. Juni 2020)Sierra Leone (seit 15. Juni 2020)Somalia (seit 15. Juni 2020)Sri Lanka (seit 18. Juli 2021; Hochinzidenzgebiet von 13. Juni 2021 bis 17. Juli 2021)Südsudan (seit 15. Juni 2020)Tadschikistan (seit 15. Juni 2020)Thailand (seit 18. Juli 2021)Timor Leste (Osttimor) (seit 17. Juni 2020)Togo (seit 15. Juni 2020)Trinidad und Tobago (seit 11. Juli 2021)Tschad (seit 15. Juni 2020)Türkei (seit 6. Juni 2021)Turkmenistan (seit 17. Juni 2020)Uganda (seit 20. Juni 2021)Usbekistan (seit 15. Juni 2020)Venezuela (seit 15. Juni 2020)Vereinigte Arabische Emirate (seit 18. April 2021)Zentralafrikanische Republik (seit 15. Juni 2020)