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Attentäter von Würzburg in Psychiatrie untergebracht

Eine Begutachtung habe die Einschätzung ergeben, "dass der Beschuldigte zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig war"

Das Amtsgericht Würzburg hatte demnach bereits am vergangenen Donnerstag auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft die Unterbringung des Mannes in der Klinik angeordnet.

Der Verdächtige soll am 25. Juni in einem Würzburger Kaufhaus mit einem Küchenmesser auf insgesamt zehn Menschen eingestochen haben. Drei Frauen wurden getötet, acht weitere Menschen erlitten den neuen Angaben zufolge teils lebensgefährliche Verletzungen. Zuvor war von sieben Verletzten die Rede gewesen. Laut den Angaben vom Dienstag verletzte sich außerdem ein Mann, als er beim Versuch, den Täter aufzuhalten, stürzte.

Kurz nach der Tat hatten die Ermittler einen islamistischen Hintergrund für naheliegend erklärt. Am Dienstag hieß es jedoch, die Ermittlungen hätten nach Auswertung der beiden Mobiltelefone des Tatverdächtigen" bislang weder Hinweise auf Propagandamaterial oder sonstige extremistische Inhalte" ergeben.

Auch auf "etwaige Mittäter oder Mitwisser" gab es demnach keine Hinweise. "Papierzettel, die kurz nach der Tat am Tatort gefunden wurden, entpuppten sich als unverdächtig und stehen in keinem Zusammenhang mit der Tat oder dem Tatverdächtigen." Ein toxikologischen Gutachtens zur Beantwortung der Frage, ob der Beschuldigte während der Tat unter Drogeneinfluss stand, habe überdies "keine relevanten Ergebnisse" gebracht.

Die Ermittlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen; sie würden "mit Hochdruck fortgeführt", teilten LKA und Generalstaatsanwaltschaft mit. "Im Mittelpunkt steht die Frage nach dem Motiv des Beschuldigten." Unter anderem werde an einer Bewertung gearbeitet, "ob und inwieweit religiöse Überzeugungen des Beschuldigten bei der Tat eine Rolle gespielt haben könnten".

Zur psychischen Verfasstheit des Mannes werden den Angaben zufolge noch abschließende Gutachten erwartet. "Wegen der hohen Bedeutung der Ergebnisse der psychiatrischen Untersuchung des Beschuldigten für das gesamte Verfahren wurden zwei renommierte Sachverständige beauftragt."

cne/bfi