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Soforthilfe für Flutopfer

Scholz kündigt Soforthilfe von mehr als 300 Millionen Euro an.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat eine Soforthilfe von mehr als 300 Millionen Euro für die Opfer der Flutkatastrophe angekündigt. Am Mittwoch wolle er dem Bundeskabinett den Plan für die Soforthilfe vorlegen, sagte Scholz der "Bild am Sonntag". Beim vorherigen Flutdesaster sei eine Soforthilfe des Bundes von "deutlich mehr als 300 Millionen Euro" nötig gewewesen: "Da wird jetzt sicher wieder so viel gebraucht."

Scholz will dem Kabinett am Mittwoch zudem ein milliardenschweres Aufbauprogramm für die betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vorschlagen. Die zerstörten Häuser, Straßen und Brücken müssten zügig repariert werden. "Wie wir von der vorherigen Katastrophe wissen, geht es um Milliarden Euro", sagte der Finanzminister.

"Es braucht einen nationalen Kraftakt", betonte Scholz. Die Schäden seien immens. "Wer sein Geschäft, sein Haus verloren hat, kann die Schäden nicht alleine tragen. Wir müssen jetzt als Land zusammenstehen und den Flut-Opfern schnell, großzügig und unbürokratisch helfen", unterstrich der Minister.

Die Soforthilfe des Bundes soll laut Scholz über die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgezahlt werden. Vor Ort könne am besten entschieden werden, wer am dringendsten Unterstützung brauche. Die ersten Soforthilfen an die Betroffenen sollen nach Angaben des Ministers noch im Juli fließen. Die Aufbauhilfe brauche etwas mehr Zeit: "Aber noch in diesem Jahr soll alles stehen."

Neue Kredite muss der Bund laut Scholz für die Fluthilfen erst einmal nicht aufnehmen: "Wir können mit den uns jetzt zur Verfügung stehenden Mitteln machen, was jetzt nötig ist." Die Mittel für den Wiederaufbau würden erfahrungsgemäß schrittweise in den kommenden Jahren benötigt, "das stemmen wir".

Die Bundesregierung will den Hochwasser-Opfern nach Angaben des Finanzminister auch mit Erleichterungen bei der Steuer entgegenkommen: "Zahlungen werden gestundet, es gibt auch besondere Abschreibungsregelungen."

dja

© Agence France-Presse