Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Quo vadis, Kinderrechtskonvention?

Am vergangenen Freitag fand die Tagung des LWLs zu 30 Jahren UN-Kinderrechtskonvention statt, wo in heißer Debatte, unter anderem, die Chancengleichheit in Deutschland diskutiert wurde


sude/ Am vergangenen Freitag fand die Tagung des LWLs zu 30 Jahren UN-Kinderrechtskonvention statt, wo in heißer Debatte, unter anderem, die Chancengleichheit in Deutschland diskutiert wurde.

Trotz Verbesserungen sei die Chancengleichheit noch weit entfernt, hieß es an mehreren Stellen. So kritisierte Matthias Löb, Direktor des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL): „Es gibt keine Chancengleichheit – anders als es die von Deutschland unterzeichnete UN-Kinderrechtskonvention den Kindern verspricht […] Wir erlauben es uns […] immer noch in einem reichen Land wie Deutschland viel zu viele Kinder abzuhängen.“ Weiter führte er aus, dass die konkrete Verbesserung des Infrastruktur erforderlich sei: „Ein wichtiger Schritt ist z.B. der weitere Ausbau der schulischen Ganztagsbetreuung. Wir müssen den Ganztag endlich in der Fläche so gestalten, dass Kinder und Jugendliche hier die notwendige Unterstützung erfahren; die Nachmittage dürfen nicht nur Verwahrung sein.“  

Weiter sieht sich aber auch das LWL in Verantwortung, einen Beitrag zur Verbesserung der Situation für junge Menschen innerhalb der kommunalen Familie zu leisten. Dietmar Gebhard, Vorsitzender der LWL-Landschaftsversammlung, nannte hierzu verschiedene Beispiele: So sind bei Ausschreibungen von Waren und Leistungen für den LWL grundsätzlich Anbieter ausgeschlossen, die sich durch die Missachtung von Kinderrechten, z.B. Kinderarbeit, einen Vorteil verschaffen wollen. Außerdem sei der LWL Träger von 18 Museen, in denen Kinder seit neuestem freien Eintritt haben und habe einen Fonds aufgelegt, der durch die Förderung von Fahrtkosten auch finanziell benachteiligten Kindern den Besuch von außerschulischen Lernorten oder historischen Erringerungsorten ermöglicht. Darüber hinaus bemüht sich der LWL in seinen 3 LWL-Kinder- und Jugendheimen um besonders erziehungsschwere Kinder und Jugendliche, denen in örtlichen Einrichtungen der Jugendhilfe aufgrund fehlender Expertise nicht mehr geholfen werden kann. Abschließend urteilte Gebhard noch: „Ich halte die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz für überfällig. Damit wäre eine entscheidende Verpflichtung, dass bei allem Handeln in Verwaltungen und in der Politik die Bedürfnisse junger Menschen ohne Wenn und Aber Berücksichtigung zu finden haben.“

Dieser Forderung stimmt auch Lena Behnke, Sprecherin im Kinder- und Jugendrat zu. Für die Jugendparlamente und Kinder- und Jugendräte wünscht sie sich besetzte Koordinationsstellen, die respektive Gremien ein kontinuierliches Budget sicherstellen. Überdies betonte die 19-Jährige auch, dass Kommunikation auf Augenhöhe unabdingbar sei. So passiere es häufig, dass Mitglieder der Jugendparlamente ungefragt gedutzt würden. Birgit Westers, LWL-Jugend- und Schuldezernentin, ergänzt: „Es kann nicht vom Zufall von einzelnen Akteuren abhängen, ob und wie Kinder und Jugendliche an wesentlichen Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Hier braucht es verbindliche Regelungen über die Verfahren und Instrumente. Echte Beteiligung setzt aber insbesondere auch ein Umdenken bei den erwachsenen Entscheidungsträgern voraus. Hier braucht es Vertrauen in die Meinung der Jugend, aber auch die Bereitschaft, eigene Entscheidungsbefugnisse und Macht abzugeben.“  

„Wir wollen die Kinderrechte stärken und sichtbarer machen. Dazu gehört auch die Verankerung im Grundgesetz um zu verdeutlichen: Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland haben die gleichen Rechte – egal woher sie kommen, welcher Religion sie angehören oder in welcher Situation sie leben“, fasst Kinder- und Jugendstaatssekretär Andreas Bothe abschießend zusammen.

Titelbild LWL: (v.l.n.r.) Dieter Gebhard, Andreas Bothe, Birgit Westers, Matthias Löb und Lena Behnke