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Gerichtshof über Kopftuch am Arbeitsplatz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das Tragen von religiösen Symbolen am Arbeitsplatz.

Konkret geht es um zwei Musliminnen in Deutschland, denen das Tragen eines Kopftuchs bei der Arbeit verboten wurde. Sie zogen vor deutsche Gerichte, die den EuGH um Auslegung des EU-Rechts baten. (Az. C-341/19 und C-804/18)

Die Frage ist, ob ein solches Verbot in der Privatwirtschaft diskriminierend sein kann und ob es mit der Religionsfreiheit zu vereinbaren ist. Eine der Frauen arbeitet als Kassiererin in einer Drogerie, die andere als Heilerziehungspflegerin in einer Kita.

smb/cfm