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Neues Gifttiergesetz in NRW

213 Privatpersonen halten 4389 Gifttiere

Nach Ablauf der nach dem neuen Gifttiergesetz gültigen Meldefrist gibt es erstmals amtliche Zahlen über die von Privatpersonen in Nordrhein-Westfalen legal gehaltenen Gifttiere: Zwischen dem 1. Januar und 30. Juni dieses Jahres haben 213 Personen in Nordrhein-Westfalen eine Haltung von Gifttieren beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) angezeigt. Dabei handelt es sich um insgesamt 4389 Tiere: 747 Giftspinnen, 3331 Giftschlangen und 311 giftige Skorpione. 13 weitere Personen hatten ebenfalls eine Haltung angezeigt, jedoch mitgeteilt, dass sie die Haltung nicht fortführen wollen. Sie hielten 78 giftige Spinnen sowie 122 giftige Skorpione. Diese Tiere wurden oder werden von dem vom LANUV beauftragten Dienstleister, einer Auffangeinrichtung in Rheinland-Pfalz, abgeholt und fachgerecht untergebracht.

 
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist die Haltung besonders giftiger Tiere in Nordrhein-Westfalen durch das seit dem 1. Januar 2021 geltende Gifttiergesetz nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Auf diese Weise soll die Anzahl der Gifttiere in Privathaltungen langfristig sinken.
 
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser sieht sich nachdrücklich darin bestätigt, dass eine Regulierung privater Gifttierhaltungen geboten war: „Wir wissen jetzt, dass in Nordrhein-Westfalen über 4000 Gifttiere in Privatwohnungen gehalten werden. Die Tierhalter tragen eine große Verantwortung für eine sichere und artgerechte Verwahrung. Die Anzeigepflicht, der Versicherungsnachweis sowie das Verbot von Neuanschaffungen tragen dazu bei, dass sich die von Gifttieren ausgehenden Gefahren verringern.“ Die Neuanschaffung von giftigen Schlangen, Spinnen und Skorpionen der im Gesetz aufgelisteten Arten wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Jahresbeginn unter Strafandrohung verboten. „Wer sich jetzt noch im Internet hochgiftige Tiere bestellt, macht sich strafbar“, stellt die Ministerin klar.
 
Bestehende Haltungen von Gifttieren konnten bis zum 30. Juni dieses Jahres beim LANUV angezeigt werden. Zugleich musste jede Haltungsperson ihre Zuverlässigkeit und eine Haftpflichtversicherung nachweisen, damit Schäden, die durch Gifttiere verursacht werden, ausgeglichen werden können. Wer diese Anforderungen nicht erfüllen konnte oder wollte, hatte die Möglichkeit, auf die weitere Haltung zu verzichten und die von ihm gehaltenen Gifttiere dem LANUV zu überlassen. Nach Angaben des LANUV gestaltet sich der Vollzug des Gifttiergesetzes bislang weitgehend problemlos. Behördliche Maßnahmen, zum Beispiel Haltungsuntersagungen, seien bisher nicht notwendig gewesen.


Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz / Land NRW


(Foto: stocksnap.io)