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Klage gegen Daimler

Nach der Musterfeststellungsklage gegen VW im Dieselskandal will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun auch stellvertretend für Mercedes-Fahrer gerichtlich klären lassen, wie es mit Schadensersatzansprüchen aussieht. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart reichte der vzbv dafür am Mittwoch Klage gegen den Daimler-Konzern ein. Der Autobauer hält die geltend gemachten Ansprüche für "unbegründet".

Mit der Musterfeststellungsklage, deren Eingang das Stuttgarter OLG am Mittwoch bestätigte, sollten "die Voraussetzungen für Schadensersatz bei Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugmodellen mit dem Motortyp OM 651" geprüft werden, teilte der vzbv mit. Anlass seien "zahlreiche Rückrufe" des Kraftfahrt-Bundesamtes bei diesen Modellen aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen.

"Mit dem Einbau solcher Vorrichtungen können Hersteller dafür sorgen, dass Fahrzeuge während der Typengenehmigung die zulässigen Grenzwerte für Abgase einhalten. Im Straßenverkehr überschreiten sie diese Werte dann aber deutlich", erklärte der vzbv.

Daimler betonte, der Konzern halte die Ansprüche für "unbegründet" und werde sich weiterhin dagegen zur Wehr setzen - "auch im Rahmen einer möglichen Musterfeststellungklage". 

Durch eine Musterfeststellungsklage könnten "wichtige Rechtsfragen effizienter geklärt werden, was wir grundsätzlich begrüßen", teilte Daimler mit. Inwieweit dies in diesem Fall möglich sein werde, bleibe abzuwarten. Die Rechtsprechung in den Individualverfahren ergehe derzeit "fast ausschließlich zu unseren Gunsten", fügte der Konzern hinzu.

Vzbv-Chef Klaus Müller erklärte hingegen, dass die Verbraucherschützer davon ausgingen, "dass mit der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG Verbraucherinnen und Verbraucher Schadensersatz verlangen können". Mögliche Betroffene erhielten so die Gewissheit darüber, ob Daimler "in mehreren Fahrzeugmodellen absichtlich unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat".

Trotz behördlicher Rückrufe bestreite Daimler bis heute, gezielt die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben, kritisierte der vzbv. Das Oberlandesgericht Stuttgart solle dies nun feststellen. "Für viele betroffene Verbraucher herrscht dann endlich Rechtsklarheit", erklärte Müller.

Die Musterfeststellungsklage war Ende 2018 als neues Klageinstrument eingeführt worden, um Verbraucher gegenüber Konzernen zu stärken. Zuvor musste jeder Verbraucher bei einem Schaden einzeln vor Gericht klagen, auch wenn viele Kunden in vergleichbarer Weise betroffen waren.

Außerdem soll das Instrument verhindern, dass Verbraucher auf einklagbare Rechte verzichten - sei es, weil sie sich in juristischen Dingen nicht ausreichend bewandert fühlen oder sie das Risiko, den bürokratischen Aufwand oder die Kosten eines Prozesses auf eigene Faust scheuen.

Eine solche Klage wird dabei stellvertretend für betroffene Verbraucher von einem klageberechtigtem Verband gegen ein Unternehmen geführt und kann nach Angaben von Verbraucherschützern vor allem für diejenigen Betroffenen eine Option sein, die keine Rechtsschutzversicherung haben.

Wie lange die Prüfung der gegen Daimler eingereichten Musterfeststellungsklage dauert, war am Mittwoch zunächst noch unklar. Ist sie laut Gericht zulässig, können weitere betroffene Verbraucher sich beim Bundesamt für Justiz in das entsprechende Klageregister eintragen. Damit wäre zugleich eine Verjährung ihrer Ansprüche ausgesetzt.

Ein Verfahren zu einer Musterfeststellungsklage endet mit einem Vergleich oder einem Urteil. Im Klagereregister eingetragene Verbraucher können sich dann darauf berufen, müssten individuelle Ansprüche aber weiter selbst einklagen.

Im Rahmen einer Musterfeststellungsklage gegen VW vor dem OLG Braunschweig hatte sich der vzbv im Februar 2020 mit dem Wolfsburger Konzern auf einen Vergleich über Entschädigungen geeinigt. Rund 240.000 vom VW-Dieselskandal Betroffene nahmen nach vzbv-Angaben eine Einmalzahlung zwischen 1350 Euro und 6257 Euro an, VW schüttete demnach eine Gesamtentschädigung von etwa 750 Millionen Euro aus. 

jm/ilo