Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Was bringt das neue Kulturgesetzbuch?

Zum ersten Mal soll es im Land Nordrhein-Westfalen ein Kulturgesetzbuch geben. LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger ordnet den Gesetzesentwurf im Interview ein.

Münster/Düsseldorf (lwl) - Mit dem Entwurf möchte NRW-Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen alle für Kunst und Kultur wichtigen Regelungen in einem eigenen Gesetzbuch bündeln. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist einer der größten Kulturträger im Land. LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger ordnet den Gesetzentwurf ein.

Was ist gut an dem neuen Kulturgesetzbuch?

Gut ist die Initiative zu einem zentralen rechtlichen Rahmen, die den Stellenwert der Kultur in der Landespolitik stärken kann. Positiv zu bewerten ist das Kulturgesetzbuch auch im Hinblick auf die wichtigen Impulse, die es für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden setzt. 

Dazu gehören beispielsweise die Förderung der Musikschulen, die bislang gesetzlich nicht geregelt war, aber auch die Thematisierung und gesetzliche Verankerung von zukunftsträchtigen Themen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Diversität als Querschnittsthemen der Kultur. Provenienzforschung und die Sicherung des kulturellen Erbes werden als eigene Agenda behandelt, was gerade aus Sicht des LWL sehr begrüßenswert ist.

Gibt es noch Verbesserungsbedarf?

Naja, es sind aus meiner Sicht zu wenig verbindliche Akzente im Gesetz zu erkennen, aber das war vielleicht auch nicht die Absicht. Das Gesetz ist eher eine Bildbeschreibung: Es versucht, die Kultur in NRW nachzuzeichnen. Die Macher leisten sich allerdings blinde Flecken: Deswegen ist die zentrale Rolle der Kommunen und ihrer Kommunalverbände als Träger von Kultur zu nah an den Bildrand geraten. 

Dabei bringen die Kommunen und ihre Landschaftsverbände seit Jahren über 70 Prozent der gesamten Kulturausgaben im Land auf, deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt. Sie sind das Rückgrat der Kulturarbeit in NRW. Allein die beiden Landschaftsverbände investieren zusammen jährlich fast dieselbe Summe in Kultur wie das Land.

Ist die Perspektive des Landes verrutscht?

Man kann sich schon fragen, warum im neuen Gesetzbuch das Bild der Landesregierung als einer starken Solo-Künstlerin gezeichnet wird. Es könnte sein, dass es um eine Abgrenzung gegenüber dem Bund geht. Ich hätte mir gewünscht, dass die Komplexität und die Kompetenzen der Kultur im Land stärker Eingang in das Gesetz gefunden hätten. 

Eine umfassendere Darstellung der starken Kulturlandschaft NRWs mit ihren zahlreichen Verbänden und Vereinen, Kulturbüros und -sekretariaten, mit den Kommunen und den Landschaftsverbänden hätte nicht nur die Strahlkraft des Kulturgesetzbuches gestärkt, sondern das Land mit seiner besonderen kulturellen Infrastruktur und dem höchsten kommunalen Finanzierungsgrad für Kultur noch klarer zu den anderen Bundesländern positioniert. Eine gute Beschreibung der Verhältnisse in NRW ist das Gesetz daher noch nicht.

Was kann das Kulturgesetzbuch leisten, was das bisherige Kulturfördergesetz nicht leistet?

Zwar ist eine deutliche Verbesserung des Gesetzes im Vergleich zum Referentenentwurf zu erkennen - im Rahmen der Verbändeanhörung haben die beiden Landschaftsverbände mit zahlreichen fachlichen Ergänzungen beigetragen, die Eingang in die vorliegende Fassung gefunden haben. Dennoch bleiben noch Fragen offen. 

So werden an vielen Stellen Ziele und Rahmenbedingungen formuliert, bei denen nicht immer deutlich wird, wie diese erreicht werden können: der Bürokratieabbau beispielsweise oder die anvisierten Konferenzen, die an Stelle des Kulturförderplans treten. Ob und wie diese die beteiligungsorientierte Systematik von Kulturförderplan, Kulturförderbericht und Landeskulturbericht ersetzen sollen, bleibt offen. 

Dabei ist der beteiligungsbasierte kulturpolitische Diskurs essentiell für die nachhaltige Entwicklung und Stärkung der Kultur im Land, weshalb dieser Austausch zwischen Land, Kommunen, Landschaftsverbänden und Kulturschaffenden feste Formate und Verbindlichkeiten braucht. Insbesondere vor dem Hintergrund des letzten Jahres, hätte auch die finanzielle Planungssicherheit für Kunst- und Kulturschaffende stärker akzentuiert werden müssen.

Das Kulturgesetzbuch hätte an diesen Stellen konkreter sein müssen, um einen Mehrwert gegenüber dem Kulturfördergesetz und damit auch langfristig Wirkung zu entfalten.

Um es kurz zu machen, meine Prognose: Das Gesetz ist ein guter Anfang, jedoch in der jetzt vorliegenden Form wird vieles für die Kultur noch nicht besser geregelt.

LWL

Foto: LWL. LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger