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Förderung für effiziente Gebäude

Nach den Richtlinien der "Bundesförderung effiziente Gebäude" gilt: Ein Effizienzhaus EE bekommt im Sanierungsbereich 5 Prozent mehr Zuschuss, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien stammen.

Münster (SMS) - Die zum 1. Januar eingeführte Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) greift im Bereich der Einzelmaßnahmen und ersetzt bisherige MAP-Förderungen und Zuschussförderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zum 1. Juli werden die weiteren BEG-Richtlinien für Wohngebäude (BEG WG) auch die bisherige Effizienzhausförderungen der KfW ablösen.

Neu eingeführt in der Effizienzhaus-Förderung wird das sogenannte Effizienzhaus EE. In allen Effizienzhausklassen gibt es im Sanierungsbereich 5 Prozent mehr Zuschuss, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien stammen. 

Für den Zusatz EE soll künftig auch der Anschluss an ein Fernwärmenetz als Förderkriterium gelten, sofern dieses Netz zu 55 Prozent erneuerbare Energien enthält. Bei einem Neubau wird für ein Effizienzhaus EE ein Bonus von 2,5 Prozent gewährt.

Die städtische Umweltberaterin Beate Böckenholt ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um Fördermittel beim Bauen, Wohnen und Sanieren. Sie ist montags von 10 bis 17 Uhr sowie dienstags bis donnerstags von 10 bis 13 Uhr unter Tel. 02 51/ 4 92 - 67 67 zu erreichen.

Stadt Münster

Foto: Pixabay / pasja1000