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Kein Gesetz zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern

Das Gesetz hätte den Familien, die gerade in Zeiten der Corona-Pandemie "Verlässlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf" gebracht.

Das Gesetz der großen Koalition zum Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ist vorerst gescheitert. Der Bundesrat beschloss am Freitag, wegen der strittigen Finanzierung den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bund wolle sich bislang nur unzureichend an den Kosten beteiligen, sagte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Freitag vor der Länderkammer. 

Der Bund gebe "nach außen den großen Familienversteher", beteilige sich daran aber in sehr bescheidener Weise an den Kosten, beklagte Kretschmann. Ob und wann der Vermittlungsausschuss tatsächlich nach einer Einigung suchen wird, blieb zunächst ungewiss. Das Gremium könnte demnächst tagen, Bundestag und Bundesrat könnten dann im September eine etwaige Einigung billigen.   

Die amtierende Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte vor der Entscheidung vergeblich für die Neuregelung geworben. Das Gesetz hätte den Familien, die gerade in Zeiten der Corona-Pandemie "Verlässlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf" gebracht. "Wir lassen sie keineswegs mit den Kosten alleine", sagte Lambrecht.  

Der Rechtsanspruch hätte ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für Erstklässler gelten sollen. In den darauf folgenden Jahren sollen die weiteren Klassenstufen folgen. Damit hätte ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung gehabt.

jp/bk


© Agence France-Presse