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Externe Nutzung des Impfzentrums möglich

Ein Landeserlass macht’s möglich: Betriebsärztinnen und -ärzte, denen zur Impfung ihrer Mitarbeitenden die logistische Voraussetzung fehlt, können fortan laut Landesregierung kostenfrei die vorhandenen Strukturen des Impfzentrums Münster nutzen – entsprechende Kapazitäten vorausgesetzt.

Münster (SMS) - Die Verimpfung in den Zentren liegt in der ausschließlichen Verantwortung der bestellenden Mediziner; der Impfstoff darf nur an Personen verabreicht werden, die im beauftragenden Betrieb beschäftigt sind. Betriebe, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, wenden sich zur Abstimmung und für weitere Informationen an das Impfzentrum unter der Mailadresse Impfzentrum_BAI@stadt-muenster.de. 

Der Regelbetrieb im Impfzentrum hat zwar weiterhin Vorrang; derzeit gibt es aufgrund der geringen Impfstofflieferungen jedoch Kapazitäten zur weiteren Nutzung. Jeweils zwischen 30 und 100 Personen pro Stunde könnten in abgestimmten Terminfenstern sowie unter betriebsärztlicher Verantwortung während der täglichen Öffnungszeiten von 8 bis 20 Uhr vor Ort geimpft werden.

Mitarbeitende der Betriebe wenden sich bitte an die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt; individuelle Ausnahmeregelungen über das Impfzentrum sind nicht möglich.

Stadt Münster

Foto: Stadt Münster, Amt für Kommunikation. Wartebereich des Impfzentrums Münster.