Urteil zur Rentenbesteuerung
Bundesfinanzhof verkündet wegweisende Urteile zu Doppelbesteuerung von Renten
Der Bundesfinanzhof in München verkündet am Montag (10.00 Uhr und
11.00 Uhr) seine Entscheidungen in zwei Verfahren zur Doppelbesteuerung
von Renten. In den für viele Menschen im Ruhestand relevanten Prozessen
geht es um die 2005 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf den
Weg gebrachte nachgelagerte Besteuerung. Vor eineinhalb Wochen deuteten
die Richter in den mündlichen Verhandlungen an, dass sie
Nachbesserungen für notwendig erachten.
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Die Umsetzung der sogenannten nachgelagerten Besteuerung ist steuerrechtlich kompliziert, für die Umsetzung gilt eine lange Übergangsphase bis 2040. Viele Rentner beklagen eine doppelte steuerliche Belastung, zunächst im Arbeitsleben und dann nochmals im Ruhestand. Dies ist aber verfassungsrechtlich verboten. Bei den Finanzgerichten sind bundesweit mehr als 142.000 Verfahren anhängig. Die Urteile des Bundesfinanzhofs dürfte für diese und etwaige weitere künftige Verfahren wegweisende Bedeutung haben.
bro/cfm
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