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Weitere Lockerungen der Corona-Regeln ab Samstag

Angesichts der sehr niedrigen Inzidenz können schon bald wieder Veranstaltungen in Schleswig-Holstein stattfinden.

Mehr Kontakte in geschlossenen Räumen, neue Möglichkeiten für Veranstaltungen – ab Ende Mai sollen neue Corona-Regelungen in Schleswig-Holstein gelten. Darauf haben sich Landesregierung und die Spitzen der Regierungsfraktionen im Landtag am Mittwochabend verständigt. Gemeinsam mit Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Umweltminister Jan Philipp Albrecht stellte Ministerpräsident Daniel Günther die Pläne in Kiel vor. Schon am Sonnabend werde die Landesregierung eine neue Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschließen, die ab dem 31. Mai in Kraft treten solle, sagte der Regierungschef.

Perspektivplan für Veranstaltungen

Für Veranstaltungen gibt es eine Reihe weiterer Öffnungsschritte. So sind Veranstaltungen in Innenbereichen wieder möglich. Voraussetzung: Die Teilnehmenden sind geimpft, genesen oder verfügen über einen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Für Außenbereiche ist hingegen keine Testpflicht mehr vorgesehen.

Im Einzelnen gilt ab Montag:

Ab Montag dürfen sich in Innenräumen wieder bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen.Veranstaltungen mit Gruppenaktivität und ohne feste Sitzplätze wie Feste und Empfänge können wieder stattfinden – unter Auflagen mit bis zu 25 Personen in Innenräumen und bis zu 50 Personen draußen. Dies gilt auch für Veranstaltungen im privaten Raum, wobei hier geimpfte oder genesene Personen nicht mitgezählt werden.

Auch Märkte (Flohmärkte, Messen usw.) sind im Innenbereich wieder möglich – unter Auflagen mit bis zu 125 Personen. Im Außenbereich sind maximal 250 Personen gestattet.

Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (z.B. Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen) sind unter Auflagen ebenfalls mit bis zu 250 (Außenbereich) bzw. 125 Personen (Innenbereich) möglich.Möglich wird auch wieder die Chorprobe mit Testpflicht aber ohne Maske.

Weitere Öffnungsschritte sind in einem Zwei-Wochen-Rhythmus denkbar, sofern es die epidemiologische Lage zulässt. Bei einer weiterhin positiven Entwicklung sind höhere Teilnehmendenzahlen bei öffentlichen Festen, Märkten und Theateraufführungen bereits Mitte Juni möglich.

Außerschulische Bildungsangebote sind auch innerhalb geschlossener Räume wieder möglich. Dazu zählen auch die Angebote von Musikschulen.In Museen und Ausstellungen entfällt die Testpflicht.

An rituellen Veranstaltungen der Religionsgemeinschaften können innerhalb geschlossener Räume ab Montag bis zu 125 Personen teilnehmen. Der Gemeindegesang (mit Mund-Nasen-Bedeckung) ist nicht mehr untersagt. An Trauerfeiern und Bestattungen auf Friedhöfen können künftig bis zu 250 Personen teilnehmen (125 im Innenbereich).

Für Sport im Innenraum gilt bei Gruppengrößen von mehr als zehn Erwachsenen eine Testpflicht, bei Kindern und Jugendlichen besteht bis 25 Anwesenden keine Testpflicht. Im Freien sind unabhängig vom Alter bis zu 50 Teilnehmer:innen ohne Testpflicht möglich. Alle Sportanlagen können geöffnet werden, in Schwimmhallen und Fitnessstudios muss jedoch ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Im Amateursport sind im Freien ab Montag wieder Zuschauer:innen zugelassen.

Freizeit- und Kultureinrichtungen können unter Auflagen auch ihre Innenräume öffnen. Die Testpflicht im Außenbereich entfällt, für Innenbereiche bleibt sie bestehen. Die bestehenden Ausnahmen für Bibliotheken und Sonnenstudios werden auf die Museen erweitert.

Saunen, Whirlpools und vergleichbare Einrichtungen können unter Auflagen wieder geöffnet werden – sie dürfen aber vorerst nur einzeln oder durch die Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts genutzt werden.

Jugendtreffs und weitere Angebote der Jugendarbeit sowie Jugendfreizeiten erhalten weitergehende Möglichkeiten.Touristische Busreisen sind wieder ohne Kapazitätsbegrenzung möglich, es gibt jedoch Auflagen. Dazu gehören die Test- und Maskenpflicht.

Auch Prostitution ist unter engen Voraussetzungen wieder zugelassen. Dazu zählen Kontaktdatenerfassung, Hygienekonzept und Tests für Freier und Prostituierte. Nicht erlaubt wird die Straßenprostitution in Fahrzeugen.

Titelbild: © Walter System

Die konkreten Änderungen an der Corona-Bekämpfungsverordnung werden derzeit erarbeitet und sollen am kommenden Sonnabend beschlossen werden.