Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Zahlen und Regeln für die Städte in NRW am 19.05.21

Inzidenz pro Stadt sowie die passenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Kultur, Gastronomie, Kultur, Sport, Freizeit, Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergungen, Messen, Märkte, Tagungen, Kongresse und private Veranstaltungen

Stadt Inzidenz heute, zweite Zahl in Klammern, ist die von vor zweit Tagen, am Montag vom 17.5.2021 

  

Leverkusen 125,2    (140,5)

Bielefeld 114,6         (125,1)

Hamm 91,7               (124,5)

Güterlsoh 98,4         (115,6)

Aachen    93,7         (112,9)          

Wuppertal 105,6      (110,1)

Dortmund 99,3        (107,6)

Köln 101,5               (105,3)

Duisberg 82,0          (104,9)

Krefeld 98,9             (103,3)

Rhein-Kreis-Neuss 85,4   102,9 ( Kaarst)

Bochum 97,4           (100,4)

Paderborn 94,2       (94,9)

Unna 77,2                (94,7)

Bonn 88,0               (88,6)

Euskirchen 85,7     (83,7)

Mönchengladbach 65,5     (73,9)

Düsseldorf 72,5      (73,3)

Oberhausen 71,2    (69,7)

Essen 61,6              (67,7)

Soest  35,5              (41,4)

Münster 16,5           (21,3)


Alle Angaben ohne Gewähr / Stand der letzen Aktualisierung 19.05.2021, 3:12Uhr

Bestimmungen

im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.


    


Ergänzende Erläuterung zu "stabil":

Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz) stabil unter dem Wert von 50 liegt, gilt dies unter den folgenden Maßgaben. Wenn in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 unterschreitet, so treten die abweichenden Regelungen an dem übernächsten Tag in Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen Tage. Überschreitet in diesem Kreis oder dieser kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz danach an drei aufeinander folgenden Tagen erneut den Schwellenwert von 50, so treten die neuen Regelungen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Maßgeblich sind die vom Robert Koch-Institut im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen veröffentlichten Werte der Sieben-Tage-Inzidenz.

Alle Angaben ohne Gewähr, Bilder Regierungsbezirk Münster