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Grenzüberschreitende Überprüfung der Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und das Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilen mit:

Im laufenden Verfahren zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2 haben die zuständigen Behörden die Unterlagen zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) den deutschen Behörden und der deutschen Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Damit ist das Beteiligungsverfahren, der Forderung von Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Umweltministerin Ursula Heinen-Esser entsprechend, formal gestartet. „Damit kommt Belgien dem Wunsch der Landesregierung nach, auch die deutsche Seite im Verfahren zu beteiligen“, erklärt Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart. „Die Möglichkeit der Stellungnahme ist wichtig, um auch die Sichtweise der deutschen Öffentlichkeit in das Verfahren einzubringen“, unterstreicht Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. 

Das belgische Umwelt- und Energieministerium hatte Anfang April 2021 förmlich über die geplante Durchführung einer grenzüberschreitenden UVP für die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 informiert. Hierbei handelt es sich um die nachzuholende UVP für die Betriebsverlängerung dieser Reaktoren vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 29. Juli 2019 und der nachfolgenden Entscheidung des Belgischen Verfassungsgerichts vom 5. März 2020.  

Im nunmehr eingeleiteten grenzüberschreitenden UVP-Verfahren ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) als deutsche koordinierende Behörde in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) federführend für die Bundesrepublik Deutschland tätig.


Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz/ Land NRW


Foto: unsplash.com