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Assistenz in Krankenhäusern: Claudia Middendorf drängt auf zügige Klärung

Der Bundestag hat am 22. April 2021 den Entwurf der Bundesregierung für ein Teilhabestärkungsgesetz mehrheitlich angenommen. Die Hoffnung, die Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung zu implementieren, ist gescheitert.

Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen teilt mit: Der Bundestag hat am 22. April 2021 den Entwurf der Bundesregierung für ein Teilhabestärkungsgesetz mehrheitlich angenommen. Die Hoffnung, die Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung zu implementieren, ist gescheitert. Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, drängt auf eine zügige Klärung des politischen Zankapfels.  

Die Landesbehinderten- und Patientenbeauftragte macht deutlich: „Es fehlt eine bundesweite Regelung zur Kostenübernahme von Assistenzkräften, die Menschen mit Behinderung während des Krankenhausaufenthaltes begleiten. Es darf nicht sein, dass wir 12 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention darüber diskutieren, ob Menschen mit Behinderung nach Artikel 25 der UN-BRK das Recht auf eine ‚unentgeltliche oder erschwingliche Gesundheitsversorgung wie anderen Menschen auch zur Verfügung zu stellen‘ ist.  

Für Menschen mit Behinderung bedeutet ein stationärer Krankenhausaufenthalt immer einen erhöhten Unterstützungsbedarf – sei es durch Kommunikationsbarrieren, die fehlende Vertrauensperson oder unter Zeitdruck arbeitendes Personal. Umso wichtiger ist es, dass Menschen mit Behinderung bei einer Behandlung im Krankenhaus einen geregelten Anspruch auf Assistenz haben.  

Dieser langandauernde politische Disput in der Behindertenpolitik muss schnellstmöglich beigelegt werden. Hierzu ist es notwendig, die Assistenz sowohl als Leistung der Gesundheitsvorsorge als auch der Eingliederungshilfe durch eine Regelung in den entsprechenden Sozialgesetzbüchern sicherzustellen. Vor Ablauf der Wahlperiode müssen Fakten durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz geschaffen werden.“