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Geimpfte sollen mehr Freiheiten bekommen

Für vollständig Geimpfte und Genesene soll es Ausnahmen bei Schutzmaßnahmen geben, wie es in einem Eckpunktepapier der Bundesregierung für die Bund-Länder-Runde am Montag heißt.

Geimpfte Menschen können auf mehr Freiheiten in der Corona-Pandemie hoffen. Vor allem für vollständig Geimpfte und Genesene soll es Ausnahmen bei Schutzmaßnahmen geben, wie es in einem AFP vorliegenden Eckpunktepapier der Bundesregierung für die Bund-Länder-Runde am Montag heißt. Die Ärztevereinigung Virchowbund forderte eine raschere Abkehr von der bisherigen Impfpriorisierung, als sie die Bundesregierung plant.

Bei Menschen, die nicht mehr ansteckend sind, dürfte es "an der Erforderlichkeit oder Angemessenheit vieler Schutzmaßnahmen fehlen", heißt es in dem Eckpunktepapier. Für diese Gruppe "ergibt sich aber kein Anspruch auf bestimmte Öffnungen, zum Beispiel von Schwimmbädern oder Museen". Zudem seien ihnen einschränkende Regelungen zuzumuten, soweit sich dies "aus grundrechtlicher Sicht rechtfertigen lässt". Genannt wird dabei die Maskenpflicht. 

Der vollständige Impfschutz besteht dem Papier zufolge 14 Tage nach der letzten Impfung. Als Genesen gilt demnach, wer ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen kann. Dies gilt bis zu sechs Monate nach der Feststellung der Genesung. Als negativ getestet kann anerkannt werden, wer das entsprechende Resultat aus einem PCR-Test, einem Schnelltest oder einem unter Fachaufsicht durchgeführten Selbsttest vorweisen kann.

Zum Teil könnten Geimpfte und Genesene "auch besser gestellt werden als durch einen Antigentest negativ Getestete". Dem Papier zufolge sollen Geimpften und Genesenen dieselben Ausnahmen eingeräumt werden, die im Infektionsschutzgesetz bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 für Getestete vorgesehen sind. Dies betreffe etwa Ladengeschäfte, und Einreiseregelungen. 

Auch im Bereich der Ausgangsbeschränkungen soll es dem Papier zufolge Ausnahmen für Geimpfte und Genesene geben. Zudem sind für Alten- und Pflegeheime Lockerungen vorgesehen. "Zwei Wochen nach der einrichtungsbezogenen Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote wieder durchgeführt werden", heißt es in einer am Sonntag bekannt gewordenen Ergänzung des Eckpunktepapiers, die AFP vorlag. Zunächst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte dem "Handelsblatt", wenn feststehe, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schütze, sondern auch die weitere Übertragung verhindern könne, müsse dies bei den Maßnahmen berücksichtigt werden - das sei "kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung". 

"Wenn von einer Person keine Gefahren ausgehen, kann der Staat ihr gegenüber keine Verbote aussprechen oder Auflagen erteilen", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem "Handelsblatt". Allerdings müssten Nichtgeimpften weiterhin Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie Supermärkte, Pflegedienste, Busse und Bahnen offenstehen.

"Es ist geboten, dass die Einschränkungen zur Pandemiebekämpfung für Geimpfte rasch beendet werden", sagte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). "Dazu sollte auf dem Impfgipfel eine klare Verabredung erreicht werden." Um das Impftempo zu erhöhen, solle die Impfpriorisierung für alle Vakzine aufgehoben werden, forderte Sager.

Zur Impfpriorisierung sagte Virchowbund-Chef Dirk Heinrich der "NOZ": "Wenn die Gruppe zwei, also die 70- bis 80-Jährigen und schwer Vorerkrankten, weitgehend durchgeimpft ist, braucht es die Freigabe", sagte Heinrich. "So weit sind wir Mitte Mai." Die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Freigabe im Laufe des Juni käme "viel zu spät".

jp/jm

© Agence France-Presse