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Keine Notbremse für Münster

Laut des neuen Infektionsschutzgesetzes muss die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen, damit die Beschränkungen des Bundes wie Ausgangssperre, ...

Münster (SMS) Da die heutige Inzidenz für Münster mit 98,6 unterhalb des Grenzwertes 100 liegt, muss der Bund hier nicht seine sogenannte "Notbremse" ziehen. Laut des neuen Infektionsschutzgesetzes muss die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen, damit die Beschränkungen des Bundes wie Ausgangssperre, Schließung von Geschäften und Einrichtungen etc. erfolgen können. Dies ist für Münster aktuell nicht der Fall. Stattdessen gilt weiterhin die Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die am Wochenende leicht verändert worden ist.

Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer: "Gut, dass die Inzidenz in unserer Stadt aktuell gesunken ist und damit die Voraussetzung für neue Verschärfungen nicht gegeben ist. Wir sollten uns aber nichts vormachen: Münster balanciert seit Tagen auf dem Schwellenwert, es kann auch bald anders ausgehen." Frühestens am kommenden Freitag, sollten die vom RKI täglich gemeldeten Inzidenzwerte ab Montag wieder über 100 steigen, wäre die Notbremse für Münster möglich.

Ohne negativen Test in Geschäfte

Da nun die Landesregeln weiter gelten und hierzu am Wochenende Änderungen aus dem Gesundheitsministerium mitgeteilt wurden, entfällt an mehreren Stellen in Münster die bisherige Testpflicht für das Betreten von Geschäften, Museen und anderen Einrichtungen.

Heuer: "Der Krisenstab wird sich die Entwicklung in den nächsten Tagen anschauen. Heute appelliere ich an die Bürger, auch ohne entsprechende Pflichten das kostenlose Testangebot in Münster weiterhin maximal zu nutzen. Das ist ein wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung." In Schulen und Kitas ändert sich vorläufig nichts.

Damit gelten für die Bürgerinnen und Bürger in Münster ab Montag unter anderem wieder folgende Regeln:

�* Treffen im öffentlichen Raum sind nur erlaubt entweder für Angehörige des eigenen Haushalts plus 1 Person eines weiteren Haushalts oder für insgesamt bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten.

�* Im Einzelhandel des täglichen Bedarfs gilt eine begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts, Zutritt nur mit Maske.

�* Im weiteren Handel ist ein Einkauf nach Terminbuchung möglich, je 1 Kunde/Kundin je 40 Quadratmeter. Ein negatives Testergebnis muss nicht vorgelegt werden.  Zutritt nur mit Maske.

�* Sport ist im Freien bei Einhaltung der Kontaktbeschränkungen erlaubt. Bei Kindern bis 14 Jahre ist Sport in Gruppen von maximal 20 Personen möglich.

�* Der Besuch von Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten etc. ist nach Terminbuchung und mit Maske möglich (innen 1 Besucher/in pro 20 Quadratmeter).