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Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2025

Der Bund macht Tempo beim geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2025.

Ein gemeinsamer Gesetzentwurf des Bundesfamilien- und des Bundesbildungsministeriums zu dem neu geschaffenen Anspruch sei in die Ressortabstimmung gegeben worden und solle zügig im Kabinett verabschiedet werden, erfuhr AFP am Donnerstag aus Regierungskreisen. Eine Einigung mit den Ländern zur genauen Aufteilung der Kosten steht nach AFP-Informationen weiterhin aus.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2025 einzuführen. Der Bund will dafür mehrere Milliarden Euro zu Verfügung stellen - nach Angaben des Bundesfamilienministeriums 3,5 Milliarden Euro an Investitionen plus Beteiligung an den Betriebskosten. 

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte am Dienstag eine rasche Umsetzung des Gesetzes gefordert. "Wir brauchen den Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter - für mehr Bildungsgerechtigkeit und starke Familien", erklärte sie. "Wenn Kinder in Schulen ganztags betreut und gefördert werden, bringt das auch die Gleichstellung von Frauen und Männern und eine partnerschaftliche Familienpolitik voran. Vor allem Mütter stecken beruflich noch immer zu oft zurück." 

Eine "gute Betreuungsinfrastruktur" sei "zudem ein positiver Wirtschaftsfaktor und eine Frage von gleichwertigen Lebensverhältnissen in Deutschland", erklärte die Ministerin.

cne-pw/jp


© Agence France-Presse