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Plan für Münsterland West einsehbar

Der Plan für die Tank- und Rastanlage "Münsterland West" an der A1 ist öffentlich einsehbar und wird durch weitere Unterlagen ergänzt. Dabei handelt es sich um Luftschadstoffgutachten, Wasserrahmenrichtlinien sowie Untersuchungen zum Artenschutz.

Münster/Hörstel - Der Plan für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West an der A 1, der bereits in der Zeit vom 16. September 2019 bis 15. Oktober 2019 in den Städten Münster und Hörstel ausgelegen hat, wird um weitere Unterlagen ergänzt.

Es handelt sich konkret um Aktualisierungen und Ergänzungen zum Luftschadstoffgutachten, zum Fachbeitrag zur EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie zur Faunistischen Untersuchung. Die Planunterlagen können in der Zeit vom 19. April 2021 bis einschließlich 18. Mai 2021 eingesehen werden. Die Einwendungsfrist endet am 18. Juni 2021.

Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG). Daher stehen die Unterlagen vorrangig ab 19. April 2021 bis 18. Mai 2021 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster www.brms.nrw.de/go/verfahren, Planfeststellungsverfahren Straße, Stichwort: A 1 Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West, zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.

Als zusätzliches Informationsangebot können die Antragsunterlagen in demselben Zeitraum bei den Städten Münster und Hörstel entsprechend der Vorgaben der veröffentlichten Bekanntmachungen eingesehen werden. Aufgrund einer landschaftspflegerischen Maßnahme, welche in Hopsten-Dreierwalde realisiert wird, liegen Unterlagen ebenfalls in der Stadt Hörstel zur Einsichtnahme aus.

Einwendungen können sowohl bei den betroffenen Kommunen als auch bei der Bezirksregierung Münster bis zum 18. Juni 2021 erhoben werden.

Bezirksregierung Münster

Foto: Symbolbild, pixabay / Erich Westendarp