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Corona Zahlen am Montag

Für Bottrop, Borken, Coesfeld, Münster, Recklinghausen, Münster, Steinfurt und Warendorf am Montag 19.04.2021

Coronavirus: Aktueller Stand für den Regierungsbezirk Münster

Stand: 19.04.2021, 00:00 Uhr

6.660 aktuell Infizierte 

Die Zahlen in Klammern entsprechen den Zahlen der vorherigen Meldung.

Stadt Bottrop: aktuell Infizierte 190 (170), insgesamt Infizierte 4.621 (4.553), Verstorbene 100 (99), Genesene 4.300 (4.300)

Kreis Borken: aktuell Infizierte 810 (770), insgesamt Infizierte 11.958 (11.780), Verstorbene 225 (223), Genesene 10.900 (10.800)

Kreis Coesfeld: aktuell Infizierte 380 (380), insgesamt Infizierte 4.860 (4.801), Verstorbene 82 (80), Genesene 4.400 (4.300)

Stadt Gelsenkirchen: aktuell Infizierte 940 (930), insgesamt Infizierte 12.782 (12.659), Verstorbene 367 (367), Genesene 11.500 (11.400)

Stadt Münster: aktuell Infizierte 500 (460), insgesamt Infizierte 7.095 (6.968), Verstorbene 109 (109), Genesene 6.500 (6.400)

Kreis Recklinghausen: aktuell Infizierte 2.100 (1.900), insgesamt Infizierte 27.409 (26.939), Verstorbene 784 (784), Genesene 24.600 (24.300)

Kreis Steinfurt: aktuell Infizierte 970 (860), insgesamt Infizierte 13.854 (13.554), Verstorbene 294 (292), Genesene 12.600 (12.400)

Kreis Warendorf: aktuell Infizierte 770 (640), insgesamt Infizierte 10.044 (9.871), Verstorbene 215 (212), Genesene 9.100 (9.000)

Gesamtzahl: aktuell Infizierte 6.660 (6.110), insgesamt Infizierte 92.623 (91.125) Verstorbene 2.176 (2.166), Genesene 83.900 (82.900)

Die Zahl der Genesenen basiert ebenso auf Schätzwerten des Algorithmus des RKI, wie die Zahl der aktuell Infizierten.

Entsprechend der Weisung des MAGS werden die Zahlen zu bestätigten Infektionsfällen und Verstorbenen vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) übernommen. Meldestand dieser Zahlen, die auch das Robert-Koch-Institut verwendet, ist jeweils 0 Uhr. Als bestätigte Infektionsfälle werden vom LZG ausschließlich Fälle gezählt, für die eine labortechnische Bestätigung vorliegt. Bei den Verstorbenen zählt das LZG sowohl Todesfälle, bei denen eine COVID-19-Erkrankung todesursächlich ist, als auch Todesfälle „mit Corona“.


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