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Lärmaktionsplan: Weitere Tempo-30-Abschnitte in der Innenstadt prüfen

Umweltdezernent Peck: „Lärmschutz ist Gesundheitsschutz“ / Förderprogramm für passiven Schallschutz soll ausgeweitet werden

Münster (SMS) Der Rat der Stadt Münster hat in seiner März-Sitzung die unter der Federführung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit erstellte Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Münster beschlossen. Der Plan weist laute Bereiche in der Stadt aus, analysiert Lärmquellen, bilanziert bisherige Maßnahmen zur Lärmminderung im Straßenverkehr und schlägt weitere Maßnahmen vor, die in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Dazu gehören auch weitere Tempo-30-Abschnitte auf Straßen in der Innenstadt.


"Lärmschutz ist aktiver Gesundheitsschutz", sagt Umweltdezernent Matthias Peck. "Tempo-30-Abschnitte auf stark befahrenen Straßen in der Innenstadt mit vielen Anwohnerinnen und Anwohnern leisten hier einen wichtigen Beitrag. Deshalb ist es richtig, diese Bereiche auszuweiten." Konkret empfiehlt der Lärmaktionsplan straßenverkehrsrechtlich zu prüfen, ob unter anderem für Abschnitte der Kanalstraße, der Marktallee, der Gartenstraße und der Scharnhorststraße die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 abgesenkt werden kann.    


Außerdem sollen Fahrbahnsanierungen mit lärmminderndem Asphalt und passiver Schallschutz die Lärmbelastung in der Innenstadt verringern. Mit der für den Herbst vorgesehenen Überarbeitung der Förderrichtlinie für Schallschutz-Fenster soll der passive Schallschutz ausgeweitet werden. Die Anträge können beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung gestellt werden (Tel. 02 51/ 4 92-64 02). Auch die Lärmminderungsplanung für die Schienenwege des Bundes, die vom Eisenbahnbundesamt (EBA) durchgeführt wird, stellt der Lärmaktionsplan dar.  


Der aktuelle Lärmaktionsplan mit sämtlichen Anlagen zu den vorgesehenen Maßnahmen sowie Informationen zum Förderprogramm für den passiven Schallschutz stehen im Stadtportal unter www.stadt-muenster.de/umwelt zur Verfügung. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie einer Online-Befragung im vergangenen Jahr sind in den Fortschreibungsprozess eingeflossen. Rund 240 Stellungnahmen wurden abgegeben.


Stadt Münster vom 15.04.2021