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Infektions- und Inzidenzzahlen Coesfeld

49 Neuinfektionen im Kreis Coesfeld

09.04.2021/Kreis Coesfeld. Das Kreisgesundheitsamt meldet neue positive Befunde aus Ascheberg (3), Billerbeck (5), Coesfeld (5), Dülmen (7), Havixbeck (8), Lüdinghausen (9), Nottuln (1), Olfen (4), Rosendahl (3) und Senden (4). Derzeit sind 348 Personen aktiv mit SARS-CoV-2 infiziert. 24 an Corona erkrankte Personen werden aktuell stationär in Krankenhäusern behandelt, davon zwei auf der Intensivstation. 

Für den Kreis Coesfeld wurden seit dem ersten Auftreten der Pandemie 4627 positive Fälle registriert. Davon werden 4200 Menschen als gesund gemeldet. Aufgrund einer statistischen Bereinigung wurden die Zahlen nachträglich korrigiert. Laut Robert-Koch-Institut und Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert bei 86,6. 

Im Impfzentrum des Kreises Coesfeld wurden gestern 485 Impfungen gegen das Coronavirus vorgenommen. 483 Menschen erhielten ihre Erst- und 341 die Zweitimpfung mit dem Serum des Herstellers BioNTech, zwei weitere die Erstimpfung mit AstraZeneca. Die Summe der im Impfzentrum geimpften Personen steigt somit auf 28135. Im Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg wurden 959 Erstimpfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca vorgenommen. Insgesamt wurden im Kreis Coesfeld gestern 1775 Menschen geimpft. 

Bisher führt die Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) für den Kreis Coesfeld 33319 Erst- und 11913 Folgeimpfungen auf, die von mobilen Impfteams, in Arztpraxen und im Impfzentrum des Kreises Coesfeld in Dülmen durchgeführt wurden. 

Die Personen der Jahrgänge 1942 und 1943 können ab sofort ausschließlich über die Kassenärztlichen Vereinigung online auf www.116117.de oder telefonisch unter 0800 116117 02 einen Impftermin vereinbaren. Die Gruppe der engen Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren wird laut aktueller Corona-Schutzverordnung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geimpft. Der Kreis Coesfeld und das Impfzentrum bittet Betroffene weiterhin um Geduld. 

Ab sofort können Arbeitgeber und alle Teststellen einschließlich der testenden Einrichtungen (Alten- und Pflegheime etc.) Testbescheinigungen ausstellen. Das gilt sowohl für Coronaschnellteste als auch für begleitete Selbstteste. Arbeitgeber, die das Testbescheinigungsverfahren nutzen wollen, müssen sich unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.


Kreis Coesfeld vom 09.04.2021