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Steinmeier darf das Gesetz zum EU-Corona-Hilfsfonds nicht unterzeichnen

Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung dürfe das Gesetz nicht ausgefertigt werden, teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier darf das deutsche Ratifizierungsgesetz über den gemeinsamen EU-Fonds zur Bekämpfung der Pandemie-Folgen vorerst nicht unterzeichnen. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung dürfe das Gesetz nicht ausgefertigt werden, teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Erst kurz zuvor hatte der Bundesrat für die Vorlage gestimmt, am Donnerstag bereits der Bundestag.(Az. 2 BvR 547/21)

Der sogenannte Eigenmittelbeschluss ermächtigt die EU-Kommission, für den Wiederaufbaufonds bis zu 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen. Aus dem Corona-Hilfsfonds sollen 390 Milliarden Euro als Zuschüsse verteilt werden, die restlichen 360 Milliarden Euro als Kredite fließen. Diese Gelder müssen von den Empfängern an die EU-Kommission zurückgezahlt werden, die dann damit die entsprechenden EU-Schulden tilgt.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun einen sogenannten Hängebeschluss erlassen, der  es dem Bundespräsidenten vorläufig verbietet, das Gesetz zu unterzeichnen. Eine Begründung lieferte Karlsruhe noch nicht, sie soll nachgereicht werden.

smb/cax


© Agence France-Presse