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Null Toleranz für Gewalt gegen Frauen

Die deutsch-türkische Parlamentariergruppe fordert eine Rückkehr zur Istanbul-Konvention. Der Rücktritt der Türkei aus dem Vertrag erfolgte per Dekret des Präsidenten Erdogan.

Der Vorstand der Deutsch-Türkischen Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages erklärt:

Die Deutsch-Türkische Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages nimmt mit Bestürzung den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt zur Kenntnis und fordert nachdrücklich eine Rückkehr des Landes zu dem völkerrechtlichen Vertrag. Der Rückzug der Türkei aus dem 2011 vom Europarat ausgearbeiteten Vertrag erfolgte per Dekret des Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, weder die türkische Nationalversammlung noch die Zivilgesellschaft waren in die Entscheidung eingebunden worden.

Die vom Staatspräsidenten verfügte Absage an das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unmittelbar nach dem Verbotsverfahren gegen die zweitgrößte Oppositionspartei der Nationalversammlung, die Demokratische Partei der Völker HDP), ist ein weiterer schwerer Rückschlag für die Menschenrechte in der Türkei und erhöht die Gefahr frauenfeindlicher, homo- und transphober Übergriffe. Zurecht ruft die Verfügung des türkischen Präsidenten Erdogan anhaltend Proteste der Zivilgesellschaft hervor.

Die Abkehr von der Istanbul-Konvention steht in engem Kontext zu den Verschlechterungen der Menschenrechtslage in der Türkei und demonstriert deutlich, was der türkische Präsident unter der Reform des Rechtsstaates versteht. Dieser Austritt ist ein weiterer von zahlreichen politischen Schritten der innenpolitischen Verhärtung und Radikalisierung der Politik des türkischen Präsidenten und der AKP-MHP-Regierung hin zu Traditionalisten und Islamisten.

Die Deutsch-Türkische Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages fordert die Bundesregierung, die EU und den Europarat auf, sich mit Nachdruck und auf allen Ebenen für eine Rückkehr der Türkei zu den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention einzusetzen und auf eine echte Gleichstellung der Geschlechter hinzuarbeiten. Für Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie sexuelle Minderheiten darf es Null Toleranz geben.

Deutscher Bundestag

Foto: Bundesverband Deutscher Stiftungen